Schutzmaßnahmen

Beförderung radioaktiver Stoffe

EnBW-Transport eines Castor-Behälters vom Interimslager im Kernkraftwerk Philippsburg in das Zwischenlager Philippsburg (ENBW)

Die Beförderung radioaktiver Stoffe unterliegt dem Atom- beziehungsweise Strahlenschutzrecht und dem Gefahrgutrecht. Hier sind Sicherheitsstandards festgelegt, damit Bevölkerung und Umwelt nicht gefährdet werden.

Zuständigkeit des Ministeriums

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist nach dem Atom- und dem Gefahrgutrecht für die Überwachung der Beförderung radioaktiver Stoffe der kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen Baden-Württembergs zuständig.

Zur Beförderung zählt das Gefahrgutrecht nicht nur die Beförderung von A nach B, sondern unter anderem auch die Vorbereitung, den Versand, das Beladen und das Entladen. Die Beförderung von Kernbrennstoffen unterliegt in aller Regel der Genehmigungspflicht nach Paragraf 4 des Atomgesetzes. In diesen Genehmigungen wird grundsätzlich gefordert, dass jede Beförderung mindestens 48 Stunden vor der eigentlichen Beförderung gemeldet werden muss, unter anderem an die Lagezentren der Innenbehörden der Länder. In Baden-Württemberg leitet das Lagezentrum des Innenministeriums diese Anmeldungen an das Umweltministerium weiter.

Wer radioaktive Abfälle zur Beförderung abgibt, muss dies der für ihn zuständigen Behörde mindestens fünf Arbeitstage vorher mitteilen. Für die kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen in Baden-Württemberg ist das Umweltministerium zuständig.

Handbuch des Ministeriums

Da die Aufsicht über die Beförderung radioaktiver Stoffe einen besonders sensiblen und komplexen Sachverhalt darstellt, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein Aufsichtshandbuch erstellt. Die Inhalte des Handbuchs werden regelmäßig überprüft und soweit erforderlich angepasst.

Weitere Informationen

Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen
  • Allgemeine und rechtlich Grundlagen

Informationen zum Strahlenschutz

Der Mensch ist von Natur aus überall radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung ausgesetzt. Diese natürliche Strahlung kann man nicht gänzlich verhindern oder vermeiden, man kann sie nur reduzieren. Welche allgemeinen und rechtlichen Grundlagen es gibt, erfahren Sie hier.

In-Situ-Messung; Detektor neben Bs-ODL-Sonde und Messbus
  • Messungen und Auswertungen

Überwachung der Radioaktivität

Die in der Umwelt vorkommende Radioaktivität wird ständig überwacht. Messstationen, die großräumig über das Land verteilt sind, beobachten den allgemeinen Pegel der natürlichen Radioaktivität und die künstlichen Einflüsse durch den Menschen.

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  • Überwachung

Industrie und Medizin

Der Umgang mit ionisierender Strahlung in Industrie und Medizin obliegt sehr strengen Regeln und muss von den Behörden genehmigt sein. Außerdem überwachen die Behörden diese Einrichtungen.

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  • Schutz der Bevölkerung

Notfallschutz

Für den Fall von massiven Freisetzungen von radioaktiven Stoffen in die Umwelt wird Vorsorge getroffen. Erfahren Sie mehr über die Notfallvorsorge-Maßnahmen und die nukleare Gefahrenabwehr.

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  • Natürliche Radioaktivität

Schutz vor Radon

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Lungenkrebsrisiko durch das radioaktive Gas Radon höher ist als bisher angenommen. Das aus der Natur stammende Gas kann aus dem Boden in Gebäude eindringen und sich dort unbemerkt ansammeln. Das Land ist gesetzlich verpflichtet Radonvorsorgegebiete auszuweisen.

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