Mit den Maßnahmen des radiologischen und nuklearen Notfallschutzes sollen Menschen, Umwelt und Sachgüter bestmöglich vor den Auswirkungen radiologischer Notfälle geschützt werden. Beispiele solcher Ereignisse sind schwere Unfälle in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen im In- und Ausland, Transportunfälle oder terroristische Anschläge.