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Notfallschutz

Mit den Maßnahmen des radiologischen und nuklearen Notfallschutzes sollen Menschen, Umwelt und Sachgüter bestmöglich vor den Auswirkungen radiologischer Notfälle geschützt werden. Beispiele solcher Ereignisse sind schwere Unfälle in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen im In- und Ausland, Transportunfälle oder terroristische Anschläge.

Jodkapseln
  • Enge Zusammenarbeit

Notfallvorsorge

Im radiologischen Notfallschutz arbeiten Katastrophenschutzbehörden, Behörden der allgemeinen Gefahrenabwehr, Strahlenschutzexperten und die atomrechtliche Aufsicht eng zusammen. Ihr Hauptziel ist es, das Freisetzen von radioaktiven Stoffen bei Störfällen in kerntechnischen Anlagen mithilfe von Notfallschutz-Maßnahmen zu vermeiden. 

Nukleare Gefahrenabwehr (NGA) Strahlenschutzeinsatzkräfte während Übung
  • Gefahren bewerten und beseitigen

Nukleare Gefahrenabwehr

Die nukleare Gefahrenabwehr hilft Fälle zu bewältigen, bei denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandhabt oder missbräuchlich verwendet werden. Zu den auslösenden Szenarien zählen zum Beispiel der Diebstahl von radioaktiven Stoffen oder die Bedrohung oder Erpressung mit radioaktiven Stoffen.

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