Im radiologischen Notfallschutz arbeiten Katastrophenschutzbehörden, Behörden der allgemeinen Gefahrenabwehr, Strahlenschutzexperten und die atomrechtliche Aufsicht eng zusammen. Ihr Hauptziel ist es, das Freisetzen von radioaktiven Stoffen bei Störfällen in kerntechnischen Anlagen mithilfe von anlageninternen Notfallschutz-Maßnahmen zu vermeiden.
Für den unwahrscheinlichen Fall von schwerwiegenden Freisetzungen, bei denen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung nötig werden könnten, gibt es für die Umgebung Katastrophenschutzplanungen. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ermittelt bei überregionalen Notfällen die radiologische Lage und empfiehlt – wenn nötig – Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung. Es wird auch aktiv, wenn durch einen Unfall im In- oder Ausland im Landesgebiet zwar kein Katastrophenfall eingetreten ist, aber dennoch Schutzmaßnahmen vor einer erhöhten Strahlenexposition notwendig werden.
Das radiologische Lagezentrum im Ministeriums für Umwelt, Klima, und Energiewirtschaft steuert in diesen Fällen die Messungen im Land und steht den Katastrophenschutz- und Vollzugsbehörden beratend zur Seite. Bei regionalen Notfällen ermittelt es dagegen anstelle des Bundeslagezentrums die radiologische Lage, empfiehlt – wenn nötig – Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung und steuert die Messdienste.