Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb einer Anlage getroffen werden, um bei einem Unfall eine Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern oder möglichst gering zu halten.
Die Betreiber legen ihre Anlagen so aus, dass Störfälle weitgehend vermieden werden und die zu unterstellenden Störfälle durch Sicherheitsvorkehrungen beherrscht und begrenzt werden. Nach den Reaktorkatastrophen in Tschernobyl und Fukushima wurden weitere Maßnahmen in den deutschen Kernkraftwerken umgesetzt, um auch die Auswirkungen von äußerst unwahrscheinlichen auslegungsüberschreitenden Störfällen oder Unfällen zu begrenzen.
Welche technischen und administrativen Maßnahmen in einem Notfall ergriffen werden müssen, beschreiben die Betreiber in einem Notfallhandbuch oder dem so genannten Handbuch mitigativer Notfallmaßnahmen. Ziel ist es, auch unter auslegungsüberschreitenden Randbedingungen eine schwerwiegende Beschädigung des Reaktorkerns zu verhindern oder zumindest deren radiologische Folgen zu begrenzen.
Ein Beispiel für technische Nachrüstmaßnahmen sind zusätzliche Rohrleitungsanschlüsse, die in bestimmte Systeme eingebaut wurden. Mit Hilfe solcher Anschlüsse kann auch für den unwahrscheinlichen Fall des Versagens aller Sicherheitseinrichtungen mit Hilfe von Feuerlöschpumpen zusätzlich Wasser zur Kühlung in die Systeme gepumpt werden.
Zu den organisatorischen Voraussetzungen in einem Notfall gehört ein Notfallstab, der von weiterem Einsatzpersonal aus der Betriebsmannschaft unterstützt wird. Für diesen Stab gibt es geeignete Räume, Arbeits- und Kommunikationsmittel und vorgeplante Ausweichquartiere bei Räumung der Anlage.
Neben dem Notfallstab auf der Anlage wird beim Hersteller der Anlagen (AREVA NP) ein weiterer Krisenstab einberufen, der bei technischen Fragen hilft. Darüber hinaus unterstützt die Kerntechnische Hilfsdienst GmbH, eine Gemeinschaftseinrichtung aller Betreiber der deutschen Kernkraftwerke zur Bewältigung von Notfällen und Beseitigung eventueller Folgen, die Kernkraftwerke in Notfällen mit technischer Spezial-Ausrüstung.