Gefahren bewerten und beseitigen

Nukleare Gefahrenabwehr (NGA)

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Nukleare Gefahrenabwehr (NGA) Strahlenschutzeinsatzkräfte während Übung

Die nukleare Gefahrenabwehr hilft Fälle zu bewältigen, bei denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandhabt oder missbräuchlich verwendet werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Diebstahl radioaktiver Stoffe
  • illegaler Besitz oder Transport dieser Stoffe
  • Bedrohung oder Erpressung mit radioaktiven Stoffen
  • Drohung einer Freisetzung oder Dispersion („schmutzige Bombe“)
  • Bau einer Nuklearwaffe

Die nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA) hat das Ziel,

  • die Gefahr zu bewerten und zu beseitigen,
  • die schädlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung zu verhindern oder – soweit dies nicht möglich ist – zu minimieren,
  • die missbräuchliche Nutzung zu beenden und die radioaktiven Stoffe in einen gesicherten Zustand zu überführen.

Während die Sicherheitsbehörden derzeit den Einsatz von – auch selbst gebauten – Nuklearwaffen als sehr unwahrscheinlich einstufen, ziehen sie den Bau und den Einsatz einer „schmutzigen Bombe“ als mögliche terroristische Anschlagsoption in Betracht. Auch wenn keine konkreten Erkenntnisse hierzu vorliegen. Dieses Szenario stufen die Sicherheitsbehörden aber gegenüber konventionellen Anschlägen als nachrangig ein.

Für die nuklearspezifische Gefahrenabwehr sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. In Baden-Württemberg obliegt die nuklearspezifische Gefahrenabwehr der Polizei. Die „Zentrale Unterstützungsgruppe des Bundes für gravierende Fälle der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr“ (ZUB) können die Bundesländer unterstützend anfordern.