Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen

Informationen zum Strahlenschutz

Der Mensch ist von Natur aus überall radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung ausgesetzt. Diese natürliche Strahlung kann man nicht gänzlich verhindern oder vermeiden, man kann sie nur reduzieren. Durch den Einsatz von Radionukliden und Röntgenstrahlung in Medizin und Technik wird außerdem eine zivilisatorisch bedingte Strahlenexposition verursacht. Einige Berufsgruppen, sind während ihrer Arbeit zusätzlich einer ionisierenden Strahlung ausgesetzt. Diese gilt es, möglichst gering zu halten. Dies wird im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung geregelt. 

Radioaktivität und ionisierende Strahlung
  • Allgemeine Grundlagen

Radioaktivität und ionisierende Strahlung

Radioaktivität ist eine Eigenschaft bestimmter chemischer Elemente. Beim Zerfall senden sie ionisierende Strahlung aus. Je nach Strahlungsart und der Energie ist die biologische Wirkung auf den Menschen unterschiedlich. Die Wirkung wird durch die „Dosis“ angegeben.

Durchschnittliche Strahlenexposition des Menschen in Deutschland
  • Allgemeine Grundlagen

Strahlenexposition in Deutschland

Die natürliche Strahlenexposition entsteht durch den Zerfall natürlicher radioaktiver Stoffe auf der Erde, während die zivilisatorisch bedingte Strahlenexposition hauptsächlich durch Röntgenaufnahmen verursacht wird.

Lupe mit Paragraf
  • Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Vorgaben

Das Atomgesetz, das Strahlenschutzgesetz und die auf diesen Gesetzen beruhende Strahlenschutzverordnung und Atomrechtliche Entsorgungsverordnung bilden die Rechtsgrundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen.

Messreihendarstellung
  • Kernreaktor-Fernüberwachung

Radioaktivitäts­messwerte

Auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) finden Sie aktuelle Messwerte zur Ortsdosisleistung und zur Luft-Aktivitätskonzentration aus den Immissionsmessnetzen der Kernreaktor-Fernüberwachung um die Standorte in Baden-Württemberg und um die Standorte grenznaher ausländischer Kernkraftwerke.

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