Der Klima-Sachverständigenrat ist im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg in Paragraf 17 verankert. Im Dezember 2021 hat das Kabinett erstmals sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die erste Berufungsperiode (fünf Jahre) berufen.
Das unabhängige wissenschaftliche Gremium berät die Landesregierung und den Landtag sektorübergreifend in den Bereichen Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Zu den zentralen Aufgaben des Klima-Sachverständigenrats gehört es, die Klimaschutzmaßnahmen des Landes zu bewerten und Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele einzubringen.
Für die erste Berufungsperiode (fünf Jahre) wurden folgende sechs Mitglieder durch das Kabinett berufen:
Verwaltungsvorschrift Klima-Sachverständigenrat
Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2022 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, welche die organisatorischen Angelegenheiten des Klima-Sachverständigenrats (Verwaltungsvorschrift Klima-Sachverständigenrat [PDF; 07/22; 151 KB]) regelt.
