Gremium

Klima-Sachverständigenrat

Die Mitglieder des Klima-Sachverständigenrates (von links): Professorin Dr. Sabine Löbbe, Dr. Martin Pehnt, Maike Schmidt (Vorsitzende), Professor Dr. Dirk Schindler (stellvertretender Vorsitzender), Professorin Dr. Almut Arneth und Professor Dr. Sven Kesselring (Foto: Uli Regenscheit Fotografie)
Die Mitglieder des Klima-Sachverständigenrates (von links): Professorin Dr. Sabine Löbbe, Dr. Martin Pehnt, Maike Schmidt (Vorsitzende), Professor Dr. Dirk Schindler (stellvertretender Vorsitzender), Professorin Dr. Almut Arneth und Professor Dr. Sven Kesselring (Foto: Uli Regenscheit Fotografie)

Der Klima-Sachverständigenrat ist im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg in Paragraf 17 verankert. Im Dezember 2021 hat das Kabinett erstmals sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die erste Berufungsperiode (fünf Jahre) berufen.

Das unabhängige wissenschaftliche Gremium berät die Landesregierung und den Landtag sektorübergreifend in den Bereichen Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Zu den zentralen Aufgaben des Klima-Sachverständigenrats gehört es, die Klimaschutzmaßnahmen des Landes zu bewerten und Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele einzubringen.

Dazu gibt der Klima-Sachverständigenrat in einem nach Sektoren gegliederten Monitoringprozess jährlich eine umfangreiche Stellungnahme [PDF; 09/23; 2,6 MB] ab. Der zeitliche Ablauf ist dabei wie folgt vorgesehen:

  • 30. Juni: Der Emissionsbericht des Statistischen Landesamtes sowie die Berichte der federführend verantwortlichen Ministerien (Sektorberichte) gehen beim Umweltministerium ein und werden im Folgenden gemeinsam mit einem Auszug aus dem Klima-Maßnahmen-Register (KMR) an den Klima-Sachverständigenrat als Basis für seine Bewertung weitergeleitet.
  • 30. September: Der Klima-Sachverständigenrat gibt seine Stellungnahme ab.
  • Im Anschluss: Die Landesregierung legt die Stellungnahme des Klima-Sachverständigenrat ihrer jährlichen Beschlussfassung über das Klima-Maßnahmen-Register zugrunde und beschließt gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele.

Darüber hinaus kann der Klima-Sachverständigenrat aus eigenem Entschluss heraus zusätzliche Stellungnahmen und Papiere verfassen (siehe Veröffentlichungen).

Die Mitglieder des Klima-Sachverständigenrats

Für die erste Berufungsperiode (fünf Jahre) wurden folgende sechs Mitglieder durch das Kabinett berufen:

Maike Schmidt, Wirtschaftsingenieurin, Leiterin Fachgebiet Systemanalyse am Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW). Seit 29.03.2022 Vorsitzende des Rates.

Prof. Dr. Dirk Schindler, Forstwissenschaftler und Professor am Lehrstuhl für Meteorologie und Klimatologie des Instituts für Geo- und Umweltnaturwissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 27.06.2022 stellvertretenden Vorsitzender des Rates.

Prof. Dr. Almut Arneth, Helmholtz-Professur am Institut für Meteorologie und Klimaforschung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)

Prof. Dr. Sven Kesselring, Studiendekan Sustainable Mobilities an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen

Prof. Dr. Sabine Löbbe, Professorin für Energiewirtschaft und Energiemärkte an der Hochschule Reutlingen

Dr. Martin Pehnt, Physiker und wissenschaftlicher Geschäftsführer des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH

Verwaltungsvorschrift Klima-Sachverständigenrat

Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2022 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, welche die organisatorischen Angelegenheiten des Klima-Sachverständigenrats (Verwaltungsvorschrift Klima-Sachverständigenrat [PDF; 07/22; 151 KB]) regelt.

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Geschäftsstelle des Klima-Sachverständigenrates

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