Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) sieht vor, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen (= CO2-Äquivalente) um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken, bis zum Jahr 2040 ist die Netto-Treibhausgasneutralität („Klimaneutralität“) zu erreichen. Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung, ob die eingeleiteten Maßnahmen zum Klimaschutz in Baden-Württemberg greifen und es gelingt, die Treibhausgasemissionen spürbar zu reduzieren.
Bestandteile des Monitorings
Das jährliche Monitoring umfasst einen Emissionsbericht des Statistischen Landesamts, Berichte der federführend verantwortlichen Ministerien (Sektorberichte) und eine Stellungnahme des Klima-Sachverständigenrats.
Alle drei Jahre ab 2024 wird außerdem ein Projektionsbericht vorgelegt.
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In diesem Bericht wird die aktuelle und langfristige Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den einzelnen Sektoren näher betrachtet und in den Kontext der wesentlichen Einflussfaktoren sowie der im Gesetz definierten sektoralen Minderungsziele bis 2030 gesetzt.
Berichte der federführend verantwortlichen Ministerien für den jeweiligen Sektor zum Umsetzungsstand der im Klima-Maßnahmen-Register aufgeführten Maßnahmen und über die Notwendigkeit oder die bereits erfolgte Aufnahme neuer Maßnahmen in das Klima-Maßnahmen-Register.
Einordnung zum Querschnitt [PDF; 2024] Energiewirtschaft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) [PDF; 2024] Industrie (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus) [PDF; 2024] Gebäude (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen) [PDF; 2024] Verkehr (Ministerium für Verkehr) [PDF; 2024] Landwirtschaft (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) [PDF; 2024] Abfallwirtschaft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) [PDF; 2024] Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) [PDF; 2024]
Stellungnahme des Klima-Sachverständigenrats, insbesondere zu der Entwicklung der klima- und energiepolitischen Rahmenbedingungen, zum Stand der Zielerreichung in den einzelnen Sektoren, zum konkreten Einfluss der Landesebene auf die Zielerreichung und bedarfsweise Vorschläge für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen mit einer Einschätzung ihrer Wirksamkeit.
Der Klimaschutz- und Projektionsbericht besteht laut den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg aus unterschiedlichen Bestandteilen. Dazu gehören Projektionen von Treibhausgasemissionen und deren Auswirkungen auf das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg und der Sektorziele [PDF; 07/24].
Das Instrumentenpapier [PDF; 07/24] führt die politischen Klimaschutz-Instrumente und Klimaschutz-Maßnahmen auf, die den Projektionen der Treibhausgas-Emissionen für Baden-Württemberg zugrunde liegen.
Für die Ausarbeitung dieser Projektionen wurde ein Konsortium beauftragt unter Leitung des IREES – Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien und unter Mitwirkung des Öko-Instituts und des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung.
Die weiteren Bestandteile des Klimaschutz- und Projektionsberichts, für deren Erstellung größtenteils die Ministerien zuständig sind, werden im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht.
Emissionsbericht des Statistischen Landesamts
Statistisches Landesamt: Emissionsbericht 2022 [PDF; 2023]
Sektorberichte
Einordnung zum Querschnitt [PDF; 2023]Energiewirtschaft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) [PDF; 2023]Industrie (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus) [PDF; 2023]Gebäude (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen) [PDF; 2023]Verkehr (Ministerium für Verkehr) [PDF; 2023]Landwirtschaft (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) [PDF; 2023]Abfallwirtschaft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) [PDF; 2023]Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) [PDF; 2023]