Klima-Maßnahmen-Register

Monitoring der Klimaschutzziele und der Maßnahmenumsetzung

Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung, ob die eingeleiteten Maßnahmen zum Klimaschutz in Baden-Württemberg greifen und es gelingt die Treibhausgasemissionen spürbar zu reduzieren.

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Kohlendioxid-Icon auf einer Wolke aus grünen Blättern

Das Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) sieht vor, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen (= CO2-Äquivalente) um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken, bis zum Jahr 2040 ist die Netto-Treibhausgasneutralität („Klimaneutralität“) zu erreichen. Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung, ob die eingeleiteten Maßnahmen zum Klimaschutz in Baden-Württemberg greifen und es gelingt, die Treibhausgasemissionen spürbar zu reduzieren.

Bestandteile des Monitorings

Das jährliche Monitoring umfasst einen Emissionsbericht des Statistischen Landesamts, Berichte der federführend verantwortlichen Ministerien (Sektorberichte) und eine Stellungnahme des Klima-Sachverständigenrats.

Alle drei Jahre ab 2024 wird außerdem ein Projektionsbericht vorgelegt.

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