INFORMATION UND BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg

Eine Karte mit allen Gemeindegrenzen in Baden-Württemberg zeigt farblich hervorgehoben die Gemeinden, welche das Umweltministerium als Radonvorsorgegebiete festgelegt hat. Eine Lupen-Darstellung richtet den Blick auf diebetreffenden Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald.
Quelle/Datengrundlage: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9- 1/19

Das Umweltministerium ist nach dem Strahlenschutzgesetz verpflichtet, sogenannte Radonvorsorgegebiete, zu ermitteln und festzulegen. Diese dienen dem Schutz der Bevölkerung vor Radon. Radon ist im Untergrund nicht gleichmäßig verteilt. Es gibt Gebiete, in denen aufgrund der Geologie und der Bodenbeschaffenheit mehr Radon entsteht und an die Erdoberfläche gelangen kann als anderenorts. Radon sammelt sich nicht in jedem Gebäude gleich an. Die Bauweise, der Gebäudezustand und die Nutzung beeinflussen maßgeblich die Radonmenge in einem Gebäude. Daher ist es nicht möglich, ohne Messungen vorherzusagen, wie viel Radon in einem konkreten Gebäude vorkommt.

Durch mathematische Methoden können aber aus einer Vielzahl von Einzelmessungen Vorhersagen (Prognosen) über Gebiete getroffen werden. In diesem Fall geben sie an, wie wahrscheinlich in einem Gebiet erhöhte Radonwerte in Gebäuden zu erwarten sind.

Kriterien für die Ermittlung der Radonvorsorgegebiete

Das Strahlenschutzrecht verpflichtet die Länder bei der Festlegung von Radonvorsorgegebieten wissenschaftliche Methoden und Vorhersagen zugrunde zu legen.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg stützt sich auf eine Methode und Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz. Da Vorhersagen aber immer auch Unsicherheiten und Fehler enthalten können, hat das Umweltministerium zwei weitere Kriterien entwickelt. Diese müssen zusätzlich erfüllt sein, damit eine Gemeinde als Radonvorsorgegebiet eingestuft wird:

Baden-Württemberg ermittelte Radonvorsorgegebiete und beteiligte die Öffentlichkeit

Mit den genannten Kriterien lassen sich für Baden-Württemberg 29 von 1.101 Gemeinden als Radonvorsorgegebiete ermitteln. Die Gemeinden [PDF; 06/21; 126 KB] liegen im Südschwarzwald und im Mittleren Schwarzwald und verteilen sich auf sechs Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg.

Die Bürgerinnen und Bürger erhielten die Möglichkeit, das Vorgehen und die Vorschläge des Umweltministeriums für Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg kennenzulernen und sich bis zum 16. Februar 2021 an einer öffentlichen Diskussion zu beteiligen.

Insgesamt gingen beim Umweltministerium 33 allgemeine Fragen [PDF; 06/21; 371 KB] zum Thema Radon und 14 Stellungnahmen und Kommentare [PDF; 06/21; 1 MB] (Karten: Anlage 1 bis 3 [PDF; 06/21; 7 MB]) zu den Radonvorsorgegebieten ein. Die allgemeinen Fragen wurden in der Regel umgehend beantwortet und die Stellungnahmen und Kommentare, wie angekündigt, zunächst gesammelt. Sie wurden einzeln und in einer ganzheitlichen Betrachtung geprüft.

Die jeweiligen Zusammenstellungen enthalten auch die Antworten des Umweltministeriums auf die allgemeinen Fragen und die Prüfergebnisse. In die Liste mit den eingegangenen Stellungnahmen und Kommentaren sind auch die Fragen aufgenommen, die nur implizit die Gebietsvorschläge beleuchteten. Das Umweltministerium verstand sie als Prüfauftrag.

Im Ergebnis kommt das Umweltministerium zu dem Schluss an der Vorgehensweise für die Ermittlung der Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg festzuhalten und die 29 ermittelten Gemeinden als Radonvorsorgegebiete festzulegen.  

Das Strahlenschutzrecht sieht vor, die Festlegung von Radonvorsorgegebieten ständig zu überprüfen. Sofern Ihnen eigene Ergebnisse von Radonmessungen vorliegen, können Sie uns diese gerne über die Radonberatungsstelle Baden-Württemberg zur Verfügung stellen. Je mehr Messergebnisse in Baden-Württemberg vorliegen, desto besser können Radonvorsorgegebiete identifiziert und festgelegt werden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit und gestalten zukünftige Anpassungen der Gebietsfestlegungen mit.

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