Radonvorsorgegebiete – und jetzt?: 29 Gemeinden gelten im Land als Radonvorsorgegebiete

Radonvorsorgegebiete: 29 Gemeinden gelten in Baden-Württemberg als Radonvorsorgegebiete
Radonvorsorgegebiete: 29 Gemeinden gelten in Baden-Württemberg als Radonvorsorgegebiete

Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas. Es kann aus dem Erdreich in Gebäude eindringen und sich dort anreichern. Sind wir tagtäglich über Jahrzehnte hinweg erhöhten Radonmengen ausgesetzt, steigt unser Risiko an Lungenkrebs zu erkranken. Dagegen kann jeder und jeder etwas tun und vorbeugen.

Radon kommt überall im Erdreich vor. Deshalb kann es auch in ganz Baden-Württemberg Gebäude mit erhöhten Radonmengen geben. Maßgebend sind der Baugrund, die Bauweise und der Zustand eines Gebäudes.

Allgemein gilt jedoch, dass dort, wo mehr Radon im Boden verfügbar ist, auch in mehr Gebäuden erhöhte Radonwerte erwartet werden. Daher sieht das Strahlenschutzrecht die Festlegung von Radonvorsorgegebieten und besondere Regelungen zum Schutz vor Radon vor. Diese stellen sicher, dass bei Neubauten der Eintritt von Radon in das Gebäude weitestgehend verhindert und an Arbeitsplätzen auf einen Schutz vor Radon geachtet wird. In Ihrer Wohnung ist es Ihnen selbst überlassen.

Die ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete treffen allerdings keine Aussage über das gesundheitliche Risiko einer einzelnen Person durch Radon. Deshalb sollten Sie unabhängig solcher Gebietsfestlegungen auf den Schutz vor Radon achten. Denn Schutz vor Radon ist Gesundheitsschutz.

Radonvorsorgegebiete – und jetzt?: Radonvorsorgegebiete

Radonvorsorgegebiete
Radonvorsorgegebiete

Radonvorsorgegebiete sind behördlich festgelegte Gebiete, in denen besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon in Gebäuden gelten. Diese umfassen eine Messpflicht an allen Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschossen von Gebäuden sowie die Pflicht, Neubauten durch mindestens eine zusätzliche Maßnahme so zu errichten, dass sich darin kein oder zumindest nur sehr wenig Radon ansammeln kann. Die Gebietsausweisung dient der Gesundheitsvorsorge.

Die Festlegung der Vorsorgegebiete trifft jedoch keine Aussage über das Gesundheitsrisiko einer einzelnen Person durch Radon. Denn jedes Gebäude ist unterschiedlich und überall in Deutschland gibt es Gebäude mit erhöhten Radonwerten.

Sie trifft nur eine Aussage darüber, wie häufig in einem Gebiet Gebäude mit erhöhten Radonwerten zu erwarten sind. Im bundesweiten Durchschnitt geht man davon aus, dass in drei von hundert Gebäuden der Referenzwert überschritten wird. In den Radon-Vorsorgegebieten wird der Referenzwert voraussichtlich in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten.

Den Gebietsausweisungen liegen statistische Methoden und Annahmen zugrunde, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. In Baden-Württemberg hat das Umweltministerium im Juni 2021 insgesamt 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen.

Radonvorsorgegebiete – und jetzt?: Verpflichtende Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen

Radonvorsorgegebiete: verpflichtende Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen
Radonvorsorgegebiete: verpflichtende Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet zu Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen in Keller- und Erdgeschossen in den Radonvorsorgegebieten. Die Erfüllung der Messpflicht müssen verantwortliche Personen sicherstellen. Verantwortlich ist die Person, die in ihrer Betriebsstätte arbeitet bzw. arbeiten lässt oder in deren Betriebstätte fremde Unternehmen (Dritte) eigenverantwortlich tätig sind. Das Arbeitsschutzgesetz gilt unabhängig hiervon.

Ein Arbeitsplatz gilt als solcher, wenn sich eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter während der Berufsausübung länger als eine Stunde pro Woche im Jahresmittel dort aufhält. Die Messpflicht in den Radonvorsorgegebieten betrifft jedoch nicht Telearbeitsplätze, Heimarbeitsplätze, mobiles Arbeiten sowie Homeoffice in privaten Wohnungen.

Radonvorsorgegebiete – und jetzt?: Messen geht (fast) von selbst

Radonvorsorgegebiete: Messen geht (fast) von selbst
Radonvorsorgegebiete: Messen geht (fast) von selbst

Nur durch Messungen können Sie die eigene Radonsituation einschätzen. Diese Messungen lassen sich einfach, kostengünstig und ohne großen Aufwand selbst durchführen. Überlegen Sie sich zunächst in wie vielen Räumen Sie die Radonsituation überprüfen möchten. Wir empfehlen Messungen in allen Räumen im Erd- und Kellergeschoss, in denen Sie sich regelmäßig aufhalten. Planen Sie für jeden der Räume ein Messgerät ein. Diese können Sie bei einer anerkannten Messstelle bestellen. Die Kosten belaufen sich inklusive der Auswertung auf etwa 30 bis 50 Euro.

Eine Liste mit den Messstellen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Beachten Sie die Messanleitung und legen Sie anschließend die Detektoren für zwölf Monate aus. Während dieser Zeit können Sie den Raum wie gewohnt weiter nutzen. Schicken Sie die Messgeräte zur Auswertung anschließend zurück an die Messstelle. Das Ergebnis erhalten Sie per Post oder per E-Mail.

Radonvorsorgegebiete – und jetzt?: Das Messprinzip der Exposimeter

Radonvorsorgegebiete: Das Messprinzip der Exposimeter
Radonvorsorgegebiete: Das Messprinzip der Exposimeter

Bei den Radonmessgeräten handelt es sich um passive Messgeräte, auch Exposimeter oder Messdosen genannt. In diesen Exposimetern befindet sich ein Filter und ein Detektor. Das Radongas gelangt mit der Luft in die Messdose. Die festen Zerfallsprodukte werden durch den Filter am Eindringen gehindert. Das in der Messkammer befindliche Radon zerfällt unter Aussendung von Strahlung, auch die Zerfallsprodukte setzen weitere Strahlung frei.

Die Strahlung hinterlässt auf dem Detektor mikroskopisch kleine Spuren. Diese können im Labor sichtbar gemacht und ausgewertet werden. Die Anzahl der Spuren ist ein Maß für die Radonkonzentration.

Radonvorsorgegebiete – und jetzt?: Radonschutz beim Bauen beachten

Radonsicher bauen: Radonschutz beim Bauen beachten
Radonsicher bauen: Radonschutz beim Bauen beachten

Das Strahlenschutzgesetz ergänzt die Bauvorschriften des Landes. Wer ein Gebäude neu baut, muss dafür sorgen, dass Radon nicht oder nur sehr schwer eindringen kann.  Außerhalb der Radonvorsorgegebiete gilt diese Pflicht als erfüllt, wenn die erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Bauteile, die wasserdicht ausgeführt sind, sind meist auch gleichzeitig radondicht. In den Radonvorsorgegebieten gibt es zusätzliche Anforderungen. Dort sind weitere bautechnische Maßnahmen zum Schutz vor Radon durchzuführen.

Radonvorsorgegebiete – und jetzt?: Fazit

Radonvorsorgegebiete: Fazit
Radonvorsorgegebiete: Fazit
  • Radon in Gebäuden schadet langfristig der Gesundheit und kann zu Lungenkrebs führen.
  • Die Maßnahmen in den Radonvorsorgegebieten dienen der Gesundheitsvorsorge.
  • Auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete können erhöhte Radonwerte in Gebäuden auftreten.
  • Nur mit Hilfe von Messungen erhalten Sie Informationen über Ihre persönliche Radonsituation.

Weitere Informationen

Radonvorsorgegebiete

Zum Herunterladen

Schutz vor Radon: Vorkommen, Risiko, Regelungen [PDF; 08/19; 3,8 MB]

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