Radonsicher arbeiten

Infos für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

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Radonsicher arbeiten: Infos für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Pflichten und Fristen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber: Wird der gesetzliche Wert für Radon an Arbeitsplätzen überschritten, sind unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

Radonsicher arbeiten: Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Das radioaktive Gas Radon kann sich unbemerkt an Arbeitsplätzen in Innenräumen ansammeln. Für die betroffenen Beschäftigten erhöht sich dann langfristig das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken. Das Gas stammt aus dem Boden und Gesteinen und kann über undichte Stellen in Gebäude eindringen. Laut Strahlenschutzgesetz gilt ein Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Atemluft im Jahresdurchschnitt.

Zeigen Messungen, dass dieser Wert an einem Arbeitsplatz überschritten ist, sind Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu ergreifen. Ausgewählte Arbeitsplätze sind nach dem Strahlenschutzgesetz zu Messungen verpflichtet. Die Messgeräte erhalten Sie bei behördlich anerkannten Messstellen.

Auch an Arbeitsplätzen in Gebäuden, die nicht in einem Radonvorsorgegebiet liegen, können erhöhte Radonwerte auftreten.

Messen Sie Radon, auch wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Damit geben Sie sich und Ihren Beschäftigten Sicherheit und zeigen, dass Ihnen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist.

Radonsicher arbeiten: Schutz vor Radon ist Krebsvorsorge

Pflichten und Fristen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber: Wird der gesetzliche Wert für Radon an Arbeitsplätzen überschritten, sind unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

Radonsicher leben: Schutz vor Radon ist Krebsvorsorge

Radon kommt überall vor und ist mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar.

Der Innenraumschadstoff ist radioaktiv und zerfällt spontan in kleinere Bruchstücke, sogenannte Zerfallsprodukte, die wiederum zerfallen. Bei diesem radioaktiven Zerfall wird Strahlung frei. Radon und seine Zerfallsprodukte treten in der Luft immer gemeinsam auf. Die Zerfallsprodukte sind nicht mehr gasförmig und lagern sich an winzige Staubpartikel oder Tröpfchen in der Luft an. Während nach dem Einatmen ein Großteil des Radongases wieder ausgeatmet wird, verbleiben die an den Partikeln oder Tröpfchen anhaftenden radioaktiven Stoffe in der Lunge. Die beim radioaktiven Zerfall freiwerdende Strahlung kann das empfindliche Gewebe, die DNA und somit das Erbgut schädigen. Daraus kann Lungenkrebs entstehen.

Nach dem Rauchen zählt Radon zu den häufigsten Ursachen von Lungenkrebs. Gesundheitliche Studien zeigen einen eindeutigen statistischen Zusammenhang zwischen der jahrelangen Radonmenge in einem Gebäude und einem erhöhten Risiko der Bewohnerinnen und Bewohner, an Lungenkrebs zu erkranken und zu sterben. Circa fünf Prozent der jährlichen Todesfälle durch Lungenkrebs lassen sich auf Radon zurückführen. Die Fünf-Jahres-Überlebensrate für Lungenkrebs liegt bei 15 bis 20 Prozent. Das Lungenkrebsrisiko steigt, je höher die Radonmenge in Räumen ist und je länger sich eine Person darin aufhält.

Es ist ungefähr vergleichbar mit dem Risiko durch Passivrauchen vor der Einführung des Nichtraucher-Schutz-Gesetzes. Die schädlichen Auswirkungen von Rauchen und Radon verstärken sich gegenseitig. Es gibt keinen Schwellenwert, unterhalb dessen eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Je mehr Radon man langfristig ausgesetzt ist, desto höher ist auch das Lungenkrebs-Risiko. Eine Senkung der Werte ist somit immer sinnvoll.

Radonsicher arbeiten: Schutz der Beschäftigten vor Radon geht oft ganz einfach

Pflichten und Fristen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber: Wird der gesetzliche Wert für Radon an Arbeitsplätzen überschritten, sind unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

Radonsicher arbeiten: Schutz der Beschäftigten vor Radon geht oft ganz einfach

Liegen erhöhte Radonwerte vor, so stehen Ihnen unterschiedliche, auf die jeweilige Situation bezogene Lösungen zur Wahl.

Ein häufiger Luftaustausch hält die Radonmenge in Räumen gering. Lüften Sie Aufenthaltsräume deshalb regelmäßig. Stoß- und Querlüften ist besonders effektiv. Entscheidend für die Lösung mit dieser Maßnahme ist, wie schnell nach dem Lüften wieder erhöhte Radonwerte auftreten. Zudem sollte eine Sogwirkung ins Gebäude vermieden werden.

Um den Eintritt von Radon ins Gebäude zu verhindern beziehungsweise entscheidend zu senken, kann Radon unter dem Gebäude entweder punktuell oder großflächig abgesaugt werden. Bei Neubauten lässt sich diese Maßnahme einfach einplanen. Entscheidend für die Wirksamkeit ist der Untergrund.

Liegen erhöhte Radonwerte im Gebäude vor, kann das radioaktive Gas gezielt an der Ausbreitung, beispielsweise aus dem Kellergeschoss, gehindert werden. Dies ist mittels lüftungstechnischer Abdichtungen möglich.

Eine weitere Möglichkeit, Radon bereits am Eintritt ins Gebäude zu hindern, stellt die Abdichtung des Gebäudes  gegenüber dem Erdreich dar. Hierbei werden mögliche Eintrittsstellen wie Risse, undichte Rohr- und Kabeldurchführungen oder Fugen gesucht und anschließend verschlossen.

Bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen helfen Ihnen Radonfachleute. Diese besitzen Zusatzqualifikationen über radongeschütztes Bauen und Sanieren und können die Radonsituation vor Ort erfassen und bewerten. Radonfachleute finden Sie beispielsweise auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Ein Schutz vor Radon lohnt sich immer: Wird die Radonmenge gesenkt, so nimmt auch das Lungenkrebsrisiko.   

Radonsicher arbeiten: 29 Gemeinden gelten in Baden-Württemberg als Radonvorsorgegebiet

Pflichten und Fristen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber: Wird der gesetzliche Wert für Radon an Arbeitsplätzen überschritten, sind unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

Radonsicher arbeiten: 29 Gemeinden gelten in Baden-Württemberg als Radonvorsorgegebiete

Radonvorsorgegebiete sind behördlich festgelegte Gebiete, in denen besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon in Gebäuden gelten. Diese umfassen eine Messpflicht an allen Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschossen von Gebäuden sowie die Pflicht Neubauten durch mindestens eine zusätzliche Maßnahme so zu errichten, dass sich darin kein oder zumindest nur sehr wenig Radon ansammeln kann. Die Gebietsausweisung dient der Gesundheitsvorsorge.

Die Festlegung der Vorsorgegebiete trifft jedoch keine Aussage über das Gesundheitsrisiko einer einzelnen Person durch Radon. Sie trifft nur eine Aussage darüber, wie häufig in einem Gebiet Gebäude mit erhöhten Radonwerten zu erwarten sind. Im bundesweiten Durchschnitt geht man davon aus, dass in drei von hundert Gebäuden der Referenzwert überschritten wird. Für die Radon-Vorsorgegebiete wird erwartet, dass durchschnittlich in mindestens jedem zehnten Gebäude erhöhte Radonwerte auftreten.

Der Gebietsausweisung liegen statistische Methoden und Annahmen zugrunde, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. In Baden-Württemberg hat das Umweltministerium im Juni 2021 insgesamt 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen.

Radonsicher arbeiten: Radonmessungen an Arbeitsplätzen gemäß Strahlenschutzgesetz

Pflichten und Fristen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber: Wird der gesetzliche Wert für Radon an Arbeitsplätzen überschritten, sind unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

Radonsicher arbeiten: Radonmessungen an Arbeitsplätzen gemäß Strahlenschutzgesetz

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Radonmessungen an ausgewählten Arbeitsplätzen zum Schutz der Beschäftigten. Dies betrifft Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, Besucherbergwerken, Radonheilbädern und Radonheilstollen sowie in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung. Des Weiteren besteht eine Messpflicht an allen Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss in den Radonvorsorgegebieten.

Die Radonmessungen müssen an den betroffenen Arbeitsplätzen innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein. Eine Messung dauert in der Regel zwölf Monate und erfolgt mit Messgeräten, die von einer vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Stelle bezogen werden. Wird der Referenzwert überschritten, so sind Maßnahmen zur Senkung der Werte erforderlich. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist durch eine erneute Radonmessung innerhalb von dreißig Monaten nach Bekanntwerden des Ergebnisses der ersten Messung zu überprüfen. Die Beschäftigten sowie der Betriebs- oder Personalrat sind umgehend über alle Messergebnisse und Schutzmaßnahmen zu informieren.

Bleiben die Radonwerte trotz der Maßnahmen weiterhin erhöht, so sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium, anzumelden. Innerhalb von sechs Monaten muss die effektive Dosis für alle an diesem Arbeitsplatz betroffenen Arbeitskräfte individuell abgeschätzt werden. Besteht die Möglichkeit, dass eine beschäftigte Person durch Radon eine effektive Dosis von mehr als sechs Millisievert im Kalenderjahr erhält, sind weitere Anforderungen aus dem beruflichen Strahlenschutz, wie eine permanente Dosisüberwachung und regelmäßige ärztliche Untersuchungen zu erfüllen.

Radonsicher arbeiten: Fazit

Pflichten und Fristen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber: Wird der gesetzliche Wert für Radon an Arbeitsplätzen überschritten, sind unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

Radonsicher arbeiten: Fazit
  • Radon in Innenräumen schadet langfristig der Gesundheit und kann zu Lungenkrebs führen.
  • Machen Sie den ersten Schritt und messen Sie Radon an den Arbeitsplätzen. Nur so können Sie Informationen über die individuelle Radonsituation Ihrer Beschäftigten erhalten und Maßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen.
  • Messen Sie Radon an Arbeitsplätzen auch dann, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind.

Zum Herunterladen

Faltblatt „Radonsicher arbeiten“ für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber [PDF; 03/22; 2,5 MB]

Merkblatt „Radon an Arbeitsplätzen“ [PDF; 10/22; 311 KB]

Informationsblatt „Erstmessung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten“ [PDF; 10/22; 109 KB]

Schutz vor Radon: Vorkommen, Risiko, Regelungen [PDF; 08/19; 3,8 MB]

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