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Was tun wir in Baden-Württemberg?

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Grafik: Gebäude mit Radoneindringpfaden und Baden-Württemberg-Karte (Foto: ©IAF-Radioökologie GmbH)

Radon und seine schädliche Wirkung sind in der Öffentlichkeit wenig bekannt. In einer aktuellen Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Thema „Was denkt Deutschland über Strahlung? – 2019" schrieben lediglich rund 38 Prozent aller befragten Personen dem radioaktiven Gas Radon einen wesentlichen Beitrag zur Strahlenexposition in Deutschland zu. Dabei zählt Radon in Gebäuden nach dem Rauchen zu den wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs. Rund 1.900 Todesfälle durch Lungenkrebs könnten jährlich in Deutschland vermieden werden, wenn die Radon-menge in allen Wohnräumen auf die Menge in der Außenluft gesenkt würde.

Informationskampagne und Radonberatungsstelle

Beim Thema Radon ist die gesundheitliche Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig. Nur wer die eigene Radonsituation kennt, kann sich vor erhöhten Radonwerten in Innenräumen schützen und etwas tun, um diese zu senken. Daher startete das Umweltministerium bereits im Jahr 2019 eine Informationskampagne zum Schutz vor Radon: Es finden öffentliche Vorträge und Informationsveranstaltungen zu den Themen Radon und Radonschutz statt. Die Präsentationen, Flyer und die umfassende Broschüre „Schutz vor Radon“ leisten einen wichtigen Beitrag, das Wissen und die Kenntnis über die Risiken durch Radon in Gebäuden in der Öffentlichkeit zu verbreiten.

Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger auch an die bei der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) eingerichtete Radonberatungsstelle Baden-Württemberg wenden. Die Beratungsstelle hat zudem die Aufgabe, in Baden-Württemberg ein Netzwerk aus fachkundigen Personen aufzubauen und zu pflegen, die sich mit dem Thema „Schutz vor Radon” auskennen und für verschiedene Fragestellungen praktische Unterstützung anbieten.

Überprüfung der Radonvorsorgegebiete

Für die Ermittlung der Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg führte das Umweltministerium an ausgewählten Orten Radonmessungen durch. Auch nach der Festlegung der Gebiete wird das Umweltministerium seine Messungen fortsetzen. Die neuen Messungen werden sich daran orientieren, wie diese Festlegungen überprüft werden können. Dadurch können sich zukünftig Änderungen ergeben.

Radonschutz in den Grundsätzen des „Nachhaltigen Bauens Baden-Württemberg (NBBW)”

Das Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz des Landes leistet einen wichtigen Beitrag für reduzierte Treibhausgasemissionen und eine nachhaltige Energieversorgung in Baden-Württemberg. Das Gesetz formuliert Ziele für die Verbesserung des Klimaschutzes und schafft dafür die notwendigen Umsetzungsinstrumente. Dazu gehören für den Bereich des kommunalen Hochbaus die Grundsätze des Nachhaltigen Bauens (NBBW). Zur Konkretisierung der Grundsätze entwickelte das Umweltministerium zehn wesentliche Hauptkriterien für das nachhaltige Bauen.

Das Nachhaltigkeitskriterium 7 befasst sich mit der Qualität der Innenraumluft. Es geht darum, ein behagliches und gesundes Raumklima zu schaffen. Dazu gehört auch der Schutz vor Radon. Daher widmet der technische Leitfaden zum Nachhaltigkeitskriterium 7 diesem Thema eigene Unterkapitel und zeigt auf, wie bei einer energetischen Modernisierung eines Gebäudes zugleich der Schutz vor Radon gewährleistet werden kann.

Energetische Modernisierungen von Gebäuden zum Schutz des Klimas und der Schutz vor Radon können bei guter Planung Hand in Hand gehen. Die Nachhaltigkeitskriterien können grundsätzlich auf alle Hochbaumaßnahmen (vom Wohnungsbau bis hin zum Industriebau) auch außerhalb von Förderprogrammen vorteilhaft angewendet werden.