Ein Radonvorsorgegebiet ist ein behördlich festgelegtes Gebiet, in dem besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon gelten. Die notwendigen Maßnahmen dienen der Gesundheitsvorsorge.
Die Festlegung von Radonvorsorgegebieten trifft keine Aussage über das Gesundheitsrisiko einer einzelnen Person durch Radon. Die Festlegung trifft eine Aussage darüber, wie häufig in einem Gebiet Gebäude mit erhöhten Radonwerten zu erwarten sind. Diese erwartete Häufigkeit liegt im Vorsorgegebiet mindestens dreimal höher als im Bundesdurchschnitt.
Radon kommt überall vor. Auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten kann Radon aus dem Baugrund in Gebäude eindringen und sich darin ansammeln. Maßgebend sind auch die Bauweise und der Zustand eines Gebäudes.
An Radonvorsorgegebiete sind gesetzliche Pflichten (siehe Frage 6) geknüpft. Stehen die Gebiete fest, können diese Pflichten adressiert und der Kreis der Betroffenen verhältnismäßig eingeschränkt werden. Der Gesetzgeber konzentriert sich bei der Festlegung auf die Gebiete, in denen natürlicherweise am meisten Radon vorkommt.
Radonvorsorgegebiete werden auf der Grundlage von statistischen Verfahren ermittelt, die geeignete Messdaten zugrunde legen. Die Verfahren und das Vorgehen können sich von Bundesland zu Bundesland und innerhalb der Europäischen Union von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterscheiden.
- In Radonvorsorgegebieten sind Inhaber von Betriebsstätten mit Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss verpflichtet, die Radonmenge an diesen Arbeitsplätzen zu bestimmen.
- Wird der gesetzliche Referenzwert von im Jahresmittel 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Atemluft überschritten, müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten ergreifen.
- Gebäude, die in Radonvorsorgegebieten neu errichtet werden, müssen so gebaut sein, dass Radon nicht oder zumindest nur sehr schwer in das Gebäude eindringen kann.
Das Umweltministerium legt die Radonvorsorgegebiete durch eine sogenannte Allgemeinverfügung fest. Die gesetzlichen Pflichten beginnen in Baden-Württemberg am 15. Juni 2021. Dies ist der Tag, der in der Verfügung genannt ist.
Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Radon unterliegen grundsätzlich der staatlichen Aufsicht. Zuständige Überwachungsbehörden sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien.
Das Strahlenschutzrecht setzt im privaten Bereich auf die Eigenverantwortung gut informierter Bürgerinnen und Bürger. Sie können die Radonwerte in ihrem Gebäude freiwillig messen und gegebenenfalls verbessern. Mitunter genügen bereits einfache Maßnahmen wie zum Beispiel ein häufigeres Stoß- und Querlüften. Haben Sie vor, ein Haus zu bauen, sprechen Sie Ihre Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen auf das Thema Radon an. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für radongeschütztes Bauen.
Das Strahlenschutzrecht verpflichtet die Länder, die festgelegten Radonvorsorgegebiete von Zeit zu Zeit zu überprüfen und an neue Erkenntnisse anzupassen.