ERMITTLUNG der RADONVORSORGEGEBIETE

Kriterium 1: Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz

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Das Strahlenschutzrecht bestimmt, dass Radonvorsorgegebiete anhand einer wissenschaftlich basierten Methode ermittelt und festgelegt werden. Die Methode soll geeignete Daten zugrunde legen und Vorhersagen (Prognosen) über die Wahrscheinlichkeit erhöhter Radonwerte in Gebäuden treffen können. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat hierzu eine Methode entwickelt und veröffentlicht.

Diese Methode verknüpft Messergebnisse über Radon im Boden (Radonbodenluftmessungen) mit der örtlichen Geologie und verwendet die Messergebnisse über Radon in Gebäuden (Radoninnenraumluftmessungen), um den Bezug zu Gebäuden herzustellen.

In einem zweistufigen, statistischen Verfahren ist eine deutschlandweite Prognosekarte mit einem Flächenmaßstab von 10 Kilometer mal 10 Kilometer entstanden.

Dargestellt ist eine Karte von Baden-Württemberg in 10-Kilometer-mal-10-Kilometer-Pixeln unterschiedlicher Blautöne. Die Farbabstufung gib die unterschiedliche Höhe für das jeweils vorhergesagte geogene Radonpotential wieder.

Die Methode des Bundesamtes für Strahlenschutz schätzt zunächst für jede Zelle ab, wie viel Radon durchschnittlich im Boden vorhanden ist. Anschließend wird aus diesen Schätzwerten für das sogenannte geogene Radonpotential und aus vorhandenen Radonmesswerten aus Gebäuden in den Zellen ein Zahlenwert für das Radonpotential ermittelt. Dieser Zahlenwert gibt mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit an, wann in mindestens jedem zehnten Gebäude erhöhte Radonwerte erwartet werden können. Das heißt, die Methode des Bundesamtes für Strahlenschutz liefert neben einer Prognosekarte auch einen Zahlenwert für die Festlegung von Radonvorsorgegebieten in Zellen von 10 auf 10 Kilometer.  

Ein Radonvorsorgegebiet liegt vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass in mindestens jedem zehnten Gebäude der gesetzliche Referenzwert für Radon in Aufenthaltsräumen oder an Arbeitsplätzen überschritten wird. Welche Wahrscheinlichkeit für die Einstufung von Gebieten als Radonvorsorgegebiet anzusetzen ist, legen die Bundesländer selbst fest.  

Für die vom Umweltministerium festgelegten Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg gilt, dass dort mit einer mindestens 90-prozentigen statistischen Sicherheit in 10 Prozent der Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Von einer solchen Sicherheit kann ausgegangen werden, wenn das geogene Radonpotential einen Zahlenwert von 44,0 oder höher aufweist. Zellen mit einem vorhergesagten Radonpotential unter einem Wert von 44,0 wurden nicht weiter berücksichtigt. Das Umweltministerium hat auch einzelne Grenzfälle bewertet (Grenzfälle).  

Für die Festlegung der Vorsorgegebiete in Baden-Württemberg hat das Umweltministerium dann alle Gemeinden ermittelt, die in einer Zelle mit einem Radonpotential von 44,0 oder höher liegen oder von diesen angeschnitten werden. Die betroffenen Flächenanteile sollten dabei mindestens dreiviertel der Grundfläche einer Gemeinde ausmachen. Dann kann nach Strahlenschutzrecht sicher von einem Radonvorsorgegebiet ausgegangen werden. Sehen Sie selbst, welche Flächenanteile sich für Ihre Wohngemeinde ergeben [PDF; 12/20; 1,6 MB].

Das Kriterium 1 erfüllen 44 von insgesamt 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg [PDF; 12/20; 152 KB].

: Kriterium 1

„Der prognostizierte Flächenanteil einer Gemeinde für das geogene Radonpotential mit einem Radonpotential RP ≥ 44,0 (auf eine Nachkomma-Stelle gerundet) beträgt größer oder gleich 75 Prozent der Gesamtfläche einer Gemeinde, wobei Seeflächen in der Betrachtung unberücksichtigt bleiben.“