Die Grenze für das vorhergesagte geogene Radonpotential von 44,0 teilt die Zellen von 10 Kilometer mal 10 Kilometern aus der Prognose des Bundesamtes für Strahlenschutz in eine Gruppe mit größeren und in eine Gruppe mit kleineren Zahlenwerten ein. Für die weitere Ermittlung der Radonvorsorgegebiete hat das Umweltministerium nur die Zellen aus der Gruppe mit den größeren Zahlenwerten betrachtet. Zellen mit einem auch nur knapp unterhalb des Wertes von 44,0 vorhergesagten Radonpotential wurden nicht weiter berücksichtigt.
Es lohnt sich aber, solche „Grenzfälle“ näher anzuschauen. Wie sähen die Radonvorsorgegebiete aus, wenn die Grenze geringfügig niedriger läge?
Für die Stadt Ulm schätzt die Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz überwiegend Radonpotentiale von 43,9 und 44,6 ab. Beide Zahlenwerte liegen sehr nahe an der Grenze von 44,0. Wäre die Zelle mit dem Radonpotential von 43,9 im Kriterium 1 berücksichtigt worden, hätte die Stadt Ulm sowohl als Kreis als auch als Gemeinde das 75-Prozent-Flächenkriterium erfüllt. Die Stadt Ulm wäre der einzige Kreis in Baden-Württemberg, der das Kriterium 1 erfüllt. Nicht einmal die Landkreise mit den höchsten vorhergesagten Radonpotentialen im Schwarzwald kommen hier heran.
Dieses Ergebnis überrascht, da die geologischen Verhältnisse der Stadt Ulm kein Indiz auf ein hohes Uran- und damit ein hohes Radonvorkommen im Untergrund erkennen lassen. Die Stadt Ulm erfüllt nicht einmal annähernd weder auf Kreis- noch auf Gemeinde-Ebene das Kriterium 2.
Die Vorhersage des geogenen Radonpotentials für Ulm kann derzeit nicht plausibel nachvollzogen werden. Daran ändern auch die wenigen vorhandenen Messwerte für das Radonpotential von 18, 52 und 90 nichts. Das Umweltministerium hat daher davon abgesehen die Stadt Ulm als Radonvorsorgegebiet festzulegen. Dazu müssten mehr Erkenntnisse vorliegen.
Ein weiterer Grenzfall mit einem vorhergesagten Radonpotential von 43,7 liegt zwischen der Stadt Bühl und dem Nationalpark Schwarzwald. Wäre diese Zelle bei der Ermittlung der Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg berücksichtigt worden, hätten die Gemeinden Sasbachwalden und Lauf alle drei Kriterien erfüllt. Auch das Kriterium 3 mit der Mindestgröße für Radonvorsorgegebiete wäre in der Summe der beiden Grundflächen der benachbarten Gemeinden Sasbachwalden (18,16 km2) und Lauf (14,99 km2) erfüllt. Die vorhandenen Messwerte mit Radonpotentialen von 15, 25, 34 und 77 aus der Gemeinde Sasbachwalden und einem Messwert für das Radonpotential von 9 aus der Gemeinde Lauf sprechen eher gegen eine Festlegung dieser Gemeinden als Radonvorsorgegebiet. Aufgrund dieser Zweifel hat das Umweltministerium die Gemeinden nicht als Radonvorsorgegebiet festgelegt.
Die nächst niedrigeren Zahlenwerte für das vorhergesagte geogene Radonpotential von Zellen in Baden-Württemberg liegen bei 42,5 (Landkreis Waldshut, Gemeinden Jestetten/Lottstetten), 42,4 (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Gemeinden Feldberg/Hinterzarten) und 42,3 (Landkreis Waldshut, Gemeinde Görwihl). Die Grenze von 44,0 ist davon schon etwas entfernt. Das zeigt sich auch in der Wahrscheinlichkeit für die richtige Festlegung von Radonvorsorgegebieten, die für ein Radonpotential von 44 im Vergleich zu 42 von 90 Prozent auf circa 88 Prozent sinkt. Je kleiner die Grenze für das geogene Radonpotential gewählt wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für eine richtige Festlegung. Das heißt, die Festlegung wird unsicherer. Das Umweltministerium hält eine mindestens 90-prozentige statistischer Sicherheit für erforderlich und angemessen.