Die Methode des Bundesamtes für Strahlenschutz sagt in oder an der Grenze von Baden-Württemberg für insgesamt 24 Zellen mit einer Fläche von jeweils 10 Kilometer mal 10 Kilometer ein geogenes Radonpotential von 44,0 oder höher voraus. Die Zellen liegen in den Regionen:
- Rhein-Neckar (4)
- Nordschwarzwald (1)
- Mittlerer Schwarzwald (3)
- Südschwarzwald (11)
- Hochrhein (3)
- Alb-Donau/Ulm (2)
Die Zahlenwerte für das vorhergesagte Radonpotential reichen von 44,3 bis 166,9.
In der Rhein-Neckar-Region ragt der Odenwald nach Baden-Württemberg hinein. In diesem Teil der Region befinden sich auch die vorhergesagten geogenen Radonpotentiale mit Zahlenwerten zwischen 49,4 und 59,5. Von den örtlichen Gemeinden erfüllt nur die Gemeinde Heiligkreuzsteinach die Kriterien 1 und 2. Mit einer Grundfläche von 19,59 Quadratkilometern erreicht die Gemeinde Heiligkreuzsteinach alleine noch nicht die Mindestgröße für Radonvorsorgegebiete (Kriterium 3). Dazu müsste mindestens eine benachbarte Gemeinde als Radonvorsorgegebiet hinzukommen. Daher hat das Umweltministerium für diese Region vorerst keine Radonvorsorgegebiete festgelegt.
Im Nordschwarzwald liegen die meisten Messwerte [PDF; 09/20; 461 KB] für das geogene Radonpotential. Diese Region ist in Baden-Württemberg am besten untersucht. Die Ergebnisse zeigen, wie sich das Radonpotential kleinräumig sehr ändern kann. In der Zelle mit dem vorhergesagten Radonpotential von 55,6 erfüllt lediglich die Gemeinde Weisenbach die Kriterien 1 und 2.
Die Gemeinde Weisenbach hat eine Grundfläche von 9,07 Quadratkilometer. Sie ist für sich genommen zu klein, um nach dem Kriterium 3 ein Radonvorsorgegebiet zu werden. Die Zelle mit dem vorhergesagten Radonpotential von 43,7 stellt einen Grenzfall dar. Das Umweltministerium hat daher von Radonvorsorgegebieten im Nordschwarzwald abgesehen.
Im mittleren Schwarzwald zeigen etliche Messwerte [PDF, 09/20; 461 KB] hohe geogene Radonpotentiale. In den drei Zellen mit einem vorhergesagten Radonpotential von über 44,0 erfüllen vier Gemeinden die Kriterien 1 und 2. Da diese Gemeinden für sich genommen oder im Verbund mit einer benachbarten Gemeinde auch das Kriterium 3 erfüllen, hat das Umweltministerium sie als Radonvorsorgegebiete festgelegt.
Die Lage der betreffenden Gemeinden ergibt kein zusammenhängendes Gebiet. Mit anderen Kriterien und mehr Erkenntnissen können in Zukunft weitere Gemeinden als Radonvorsorgegebiete hinzukommen. Das Strahlenschutzrecht sieht vor, die Radonvorsorgegebiete regelmäßig zu überprüfen, zu bewerten und erforderlichenfalls anzupassen. Hierdurch können sich Änderungen ergeben.
Im Südschwarzwald liegen die Zellen mit den in Baden-Württemberg am höchsten vorhergesagten geogenen Radonpotentialen. In dieser Region erfüllen 25 Gemeinden die Kriterien 1 und 2.
Dazu gehört auch eindeutig die Gemeinde Schluchsee, wenn der Flächenanteil des namengebenden Sees unberücksichtigt bleibt. Anderenfalls verfehlt die Gemeinde Schluchsee das Kriterium 2 mit einem mindestens 75-prozentigen Flächenanteil an hohen Urangehalten in Gesteinen mit 74,6 Prozent scheinbar knapp.
Ein Prozentsatz von 74,6 entspricht aufgerundet allerdings auch 75 Prozent. Das Kriterium 2 dient lediglich dazu, die Vorhersage des geogenen Radonpotentials des Kriteriums 1 indirekt zu bestätigen. Bei einer solchen Bestätigung ist es nicht sinnvoll, die angesetzte Grenze auf eine Nachkomma-Stelle genau zu wählen. Dies widerspräche dem Vorsorgegedanken der gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Radon. Das in Paragraf 153 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung enthaltene 75-Prozent-Kriterium für die Vorhersage (Kriterium 1) verzichtet schließlich auch auf die Angabe einer signifikanten Nachkomma-Stelle.
Unabhängig davon sagt die Methode des Bundesamtes für Strahlenschutz in jedem Fall für die Gemeinde Schluchsee ein geogenes Radonpotential von über 44,0 voraus. Daher hält das Umweltministerium es für angebracht, neben den 24 Gemeinden, die eindeutig die Kriterien 1 und 2 erfüllen, auch die Gemeinde Schluchsee als Radonvorsorgegebiet festzulegen. Alle Gemeinden bilden ein zusammenhängendes Gebiet. Das Kriterium 3 ist mehr als erfüllt.
In der Region Hochrhein im südöstlichen Teil des Landkreises Waldshut gibt die Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz Zellen mit einem geogenen Radonpotential zwischen 44,3 und 49,9 an. Die geologischen Verhältnisse weisen auf kein besonders hohes Uran- und damit hohes Radonvorkommen im Untergrund hin. Keine Gemeinde in den betreffenden Zellen erfüllt auch nur annähernd das Kriterium 2. Das Umweltministerium hat daher davon abgesehen, diese Gemeinden als Radonvorsorgegebiete festzulegen.
In der Region Alb-Donau/Ulm sagt die Methode des Bundesamtes für Strahlenschutz für zwei Zellen ein geogenes Radonpotential von über 44,0 voraus. Die Zelle mit dem Radonpotential von 43,9 stellt einen Grenzfall dar, der nicht weiter berücksichtigt wird. Die Urangehalte in Gesteinen der Region bekräftigen die Vorhersagen nicht. Keine Gemeinde erfüllt das Kriterium 2. Daher hat das Umweltministerium auch keine Radonvorsorgegebiete in der Region Alb-Donau/Ulm festgelegt.
Mit anderen Kriterien und mehr Erkenntnissen können sich Änderungen ergeben. Das Strahlenschutzrecht sieht vor, die Radonvorsorgegebiete regelmäßig zu überprüfen, zu bewerten und erforderlichenfalls anzupassen.