VORHERSAGE DES BUNDESAMTES FÜR STRAHLENSCHUTZ

Vom Messwert zum Radonpotential für Radonvorsorgegebiete

Die aktuelle Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz nutzt 6.252 Messungen des geogenen Radonpotentials in Deutschland, um jeweils für Flächen in der Größe von 10 Kilometer mal 10 Kilometer das durchschnittliche geogene Radonpotential abzuschätzen. Die Einteilung der Flächen ergibt sich durch ein Koordinatensystem, das von der Europäischen Union für eine eindeutige geografische Zuordnung von Umweltdaten in Europa empfohlen wird.

Die verwendete sogenannte „GISCO Lambert Azimuthal Equal Area Projection“ hat ihren Koordinatenursprung bei 9 Grad östlicher Länge und 48 Grad nördlicher Breite. Anhand dieses Bezugspunktes kann das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eindeutig gleichmäßig in Zellen von 10 Kilometer mal 10 Kilometer aufgeteilt werden.

Nach der Schätzung des durchschnittlichen geogenen Radonpotentials für jede einzelne Zelle liefert ein zweites statistisches Verfahren einen Zusammenhang zwischen der Höhe des Radonpotentials und der Wahrscheinlichkeit für Gebäude mit erhöhten Radonwerten. Dieses zweite Verfahren vermag mit einer bestimmten statistischen Sicherheit vorherzusagen, wie viele Gebäude in einer Zelle den gesetzlichen Referenzwert für Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen vermutlich überschreiten. Hierauf gründet die Festlegung der Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg.

  • Schritt 1: Abschätzung des geogenen Radonpotentials für jede einzelne Zelle
  • Schritt 2: Ableitung des Radonpotentials für Radonvorsorgegebiete

Ob sich diese Vermutungen bewahrheiten und um welche Gebäude es sich tatsächlich handelt, können nur Messungen zeigen. Die aktuelle Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz nutzt Radonmesswerte aus bundesweit 43.876 Gebäuden, um den Zusammenhang zwischen einem Radonpotential und der Wahrscheinlichkeit für Gebäude mit erhöhten Radonwerten herzustellen. Je mehr Radonmessungen sowohl für das geogene Radonpotential als auch aus Gebäuden vorliegen, desto genauer werden die Vorhersagen. Möglicherweise lassen sich in Zukunft auch andere mathematische Verfahren und Methoden anwenden, um die Situation regional und kleinräumiger besser ab- und einzuschätzen. Daher sieht das Strahlenschutzrecht vor, festgelegte Radonvorsorgegebiete regelmäßig zu überprüfen, zu bewerten und erforderlichenfalls anzupassen.