Im Umgang mit dem Klimawandel ist eines unserer wichtigsten Ziele, die Treibhausgasemissionen zu senken. Gleichzeitig müssen wir uns auf die bereits hervorgerufenen und nicht mehr vermeidbaren klimatischen Veränderungen einstellen. Daher hat sich die Landesregierung mit dem novellierten „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg” (KSG BW) auch dazu verpflichtet, die Anpassungsstrategie wegen der sich verändernden klimatischen Bedingungen alle fünf Jahre zu aktualisieren. Außerdem berichtet ein Monitoring ebenfalls alle fünf Jahre über den Stand der Umsetzung und Wirkung wichtiger Anpassungsmaßnahmen. Im Jahr 2015 hatte das Land die Anpassungsstrategie erstmals veröffentlicht.
Für das Monitoring der Anpassungsstrategie haben die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und die zuständigen Ministerien ein spezielles Indikatoren-Set erarbeitet, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Es wurden bereits zwei Monitoringberichte erstellt (2016 und 2020). Bis zum Ende des Jahres 2022 soll die Anpassungsstrategie auf Basis der Ergebnisse des Monitorings und der Stellungnahmen des Landesbeirats für Nachhaltige Entwicklung fortgeschrieben werden. Der nächste Bericht zum Monitoring soll spätestens 2024 erscheinen.