Verbeamtung

Laufbahnverordnung des Umweltministeriums

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Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen

Die Verordnung des Umweltministeriums über die Einrichtung von Laufbahnen (Laufbahnverordnung UM – LVO-UM) vom 26. November 2014 (GBl. S. 743) ist am 16. Dezember 2014 in Kraft getreten. Sie gilt für Beamtinnen und Beamte des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Mit der LVO-UM wurden für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst jeweils eine Laufbahn „Umwelt, Naturschutz, Biologie, Chemie, Physik, Arbeitsschutz und Marktüberwachung“ eingerichtet. Außerdem wurde für den gehobenen und höheren Dienst jeweils eine Laufbahn im „Geologie- und Bergfach“ eingerichtet. Beide Laufbahnen gliedern sich in die Fachbereiche technischer beziehungsweise naturwissenschaftlicher Dienst.