Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Klimaneutrale Landesverwaltung

Weißes Haus vor natürlichen Hintergrund mit Schild Klimaneutral

Das Land hat sich in Paragraf 11 Absatz 1 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 netto-treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu organisieren. Damit wird das Land zugleich der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht – insbesondere gegenüber Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Einrichtungen wie auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Handlungsbedarf besteht unter anderem beim Strom- und Wärmeverbrauch der Liegenschaften

Im April 2014 legte das Umweltministerium ein erstes Konzept zur klimaneutralen Landesverwaltung einschließlich einer Kohlenstoffdioxid-Startbilanz vor. Es stellt die Ausgangslage der wesentlichen Treibhausgas-Emissionen der Landesverwaltung vor und beschreibt die Maßnahmen, die das Land zur Minderung der Emissionen bereits eingeleitet hat oder noch ergreifen wird. Besonderer Handlungsbedarf besteht in den Bereichen Strom- und Wärmeverbrauch der Liegenschaften, Mobilität und Dienstreisen, Beschaffung und Green IT, Ernährung und Angebote in Kantinen und Mensen.

Das Konzept hat die Firma FutureCamp aus München erarbeitet unter konzeptioneller Begleitung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, des Innenministeriums, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Wie erreicht das Land die Netto-Treibhausgasneutralität?

Die gesetzlich festgeschriebene Netto-Treibhausgasneutralität will das Land bis 2030 durch die weitere Einsparung von Energie, die effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie die Nutzung erneuerbarer Energien erreichen. Ein flankierendes Instrument dabei ist ein 2023 eingeführter CO2-Schattenpreis, der bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen den Ausstoß des Klimagases mit einem fiktiven Wert unterlegt. Ergänzend kann sie durch Kompensationsmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern erreicht werden. Dazu wurden in der Vergangenheit beispielsweise effiziente Kochstellen in Ruanda oder auch eine Photovoltaikanlage in einem jesidischen Flüchtlingsdorf im Nordirak gefördert. Bei der Projektauswahl wird darauf geachtet, dass sie den hohen Anforderungen des sogenannten Clean Development Mechanism (CDM) der Vereinten Nationen, des Goldstandards oder einem vergleichbaren Standard entsprechen.  

Regelmäßige Berichte fassen die Ergebnisse zusammen

Der Landtag von Baden-Württemberg erhielt bislang alle drei Jahre einen Gesamtbericht zum Stand der Umsetzung des Konzepts, um diesen zu diskutieren und zu bewerten. Einen ersten Fortschrittsbericht zu Umfang und Art der Treibhausgasemissionen sowie Ansätzen zu einer weiteren Minderung hat das Umweltministerium im Mai 2017 veröffentlicht; ein zweiter Fortschrittsbericht wurde im Juni 2020 vorgelegt. Im Oktober 2023 wurde der dritte Fortschrittsbericht zur klimaneutralen Landesverwaltung veröffentlicht. Zukünftig wird im zweijährigem Turnus berichtet werden, um auf etwaige Abweichungen vom Ziel möglichst rasch reagieren zu können.

: CO2-Bilanzierungstool „BICO2-LandBW“

Mit dem CO2-Bilanzierungstool „BICO2-LandBW“ können Behörden der Landesverwaltung Baden-Württemberg eigenständig eine Energie- und CO2-Bilanz erstellen. Das Excel-Tool wurde Ende 2022 vom Unternehmen FutureCamp Climate im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft entwickelt. Die Richtigkeit der Bilanzierung nach den Berichtsvorgaben des GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol, deutsch „Treibhausgasprotokoll“) und DIN EN ISO 14064 ist gewährleistet.

Weitere Informationen zum CO2-Bilanzierungstool „BICO2-LandBW“ erhalten Sie über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg.

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