Ukraine-Krieg

Sicherheit der kerntechnischen Anlagen und Auswirkungen auf Deutschland

Im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen in der Ukraine kommen immer wieder Fragen auf zur Sicherheit der kerntechnischen Einrichtungen in der Ukraine und zu eventuellen radiologischen Auswirkungen auf Deutschland.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) beobachtet zusammen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH fortlaufend die Lage. Sie tragen alle international verfügbaren Informationen zum Beispiel von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) und aus Strahlen-Messnetzen zusammen und werten diese aus. Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH verfolgen im Auftrag des Bundes die Situation und geben Informationen auf ihren Internetseiten bekannt.

Weitere Informationen rund um den Strahlenschutz

Jodkapseln
  • Enge Zusammenarbeit

Notfallvorsorge

Hauptziel des radiologischen Notfallschutzes ist es, das Freisetzen von radioaktiven Stoffen bei Störfällen in kerntechnischen Anlagen mithilfe von anlageninternen Notfallschutz-Maßnahmen zu vermeiden.

Nukleare Gefahrenabwehr (NGA) Strahlenschutzeinsatzkräfte während Übung
  • Gefahren bewerten und beseitigen

Nukleare Gefahrenabwehr (NGA)

Die nukleare Gefahrenabwehr hilft Fälle zu bewältigen, bei denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandhabt oder missbräuchlich verwendet werden.

In-Situ-Messung; Detektor neben Bs-ODL-Sonde und Messbus
  • Messungen und Auswertungen

Überwachung der Radioaktivität

Die in der Umwelt vorkommende Radioaktivität wird ständig überwacht. Messstationen, die großräumig über das Land verteilt sind, beobachten den allgemeinen Pegel der natürlichen Radioaktivität und die künstlichen Einflüsse durch den Menschen.

Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen
  • Allgemeine und rechtlich Grundlagen

Informationen zum Strahlenschutz

Der Mensch ist von Natur aus überall radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung ausgesetzt. Diese natürliche Strahlung kann man nicht gänzlich verhindern oder vermeiden, man kann sie nur reduzieren. Welche allgemeinen und rechtlichen Grundlagen es gibt, erfahren Sie hier.

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