Der Schutz unserer Natur und der Einsatz für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt sind eine zentrale politische und gesellschaftliche Aufgabe. Da die Natur nicht an Landesgrenzen haltmacht, gelten Regelungen des Naturschutzrechts auf europäischer oder nationaler Ebene. Zuständig ist die Naturschutzverwaltung, die in Baden-Württemberg aus verschiedenen Ebenen besteht. Zu den Aufgaben gehört es unter anderem, Schutzgebiete zu betreuen, die maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen. Als Handlungsgrundlage dient der Naturschutzverwaltung die Landschaftsplanung. Auf den folgenden Seiten finden Sie auch eine Übersicht über Fördermöglichkeiten im Bereich Naturschutz.