Alle zwei Jahre verleiht die Stiftung Naturschutzfonds den Landesnaturschutzpreis für Leistungen, die entscheidend und in vorbildlicher Weise zum Schutz und zur Erhaltung der natürlichen Umwelt beitragen.
Um den Preis können sich nichtstaatliche Einrichtungen, insbesondere gemeinnützige Vereinigungen, Arbeitsgemeinschaften, Gruppen oder Einzelpersonen mit ihrem Projekt, das in Baden-Württemberg umgesetzt wird oder wurde, bewerben. Es können auch Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden.
Unter den Bewerbungen wählt eine fachkundige Jury die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Jury beurteilt unter anderem, wie Projekte das Ausschreibungsmotto umsetzen, die Vorbildwirkung sowie das Engagement und die fachliche Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber.
Der Landesnaturschutzpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert. In der Regel wird er mehreren Preisträgerinnen und Preisträgern verliehen.