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Landschaftsplanung

Landschaftsplanung ist die „räumliche Fachplanung” des Naturschutzes und beschreibt den Ist-Zustand eines Landschaftsraums mit seiner Tier- und Pflanzenwelt, den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima sowie der Siedlungsdichte.

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Biotopverbund

Der im Naturschutzgesetz des Bundes wie auch des Landes gesetzlich vorgeschriebene Biotopverbund wird in Baden-Württemberg über die Landschaftsplanung planerisch festgeschrieben und in der Folge realisiert. Grundlage ist der Fachplan Landesweiter Biotopverbund.

Auf der regionalen Ebene wird der Fachplan Landesweiter Biotopverbund in der Landschaftsrahmenplanung konkretisiert und in den Regionalplan integriert und damit rechtlich gesichert. Auf der kommunalen Ebene können diese für den Biotopverbund wertvollen Flächen dann im Flächennutzungsplan oder in den Bebauungsplänen der Gemeinden rechtlich für den Biotopverbund gesichert werden.

Landschaftsplanung ist die „räumliche Fachplanung” des Naturschutzes. Bereits seit 1976 ist sie im Bundesnaturschutzgesetz und im Naturschutzgesetz des Landes verankert. Im aktuellen Bundesnaturschutzgesetz ist sie in den Paragrafen 16 bis 19 geregelt.

Beschreibung und Bewertung eines Landschaftsraumes

Landschaftsplanung beschreibt einerseits den Ist-Zustand eines Landschaftsraums mit seiner Tier- und Pflanzenwelt, den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima sowie der Siedlungsdichte. Andererseits bewertet sie, wie belastbar eine Landschaft ist, welche Teile schützenswert sind, wie ein Ökosystem zu sichern ist oder wie man dessen Leistungsfähigkeit erhalten beziehungsweise wiederherstellen kann.

Die Landschaftsplanung liefert auch Bewertungsmaßstäbe für die Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie für die Verträglichkeitsprüfungen bei Natura 2000-Gebieten. Darüber hinaus zeigt sie auf, wo beispielsweise Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft sinnvoll möglich sind.

Die Landschaftsplanung ist mehrstufig angelegt und greift auf allen Ebenen der Landes-, Regional- und Bauleitplanung. Auf Landesebene fließen die Inhalte des Landschaftsprogramms in den Landesentwicklungsplan ein. Auf der regionalen Ebene erarbeiten die Regionalverbände Landschaftsrahmenpläne, die dann in den Regionalplänen ihren Niederschlag finden. Auf der kommunalen Ebene werden Landschaftspläne auf Ebene der Flächennutzungspläne und Grünordnungspläne auf Ebene der Bebauungspläne erstellt.