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Landesweiter Biotopverbund

Vernetzung von Lebensräumen in Baden-Württemberg für Artenvielfalt, Klimaanpassung und Naturschutz.

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Schematische Darstellung des Biotopverbunds im Offenland: Verschiedene Lebensräume sind durch ökologische Korridore verbunden.
Schematische Darstellung des Biotopverbunds im Offenland: Verschiedene Lebensräume sind durch ökologische Korridore verbunden.

Baden-Württembergs Kulturlandschaft beherbergt rund 50.000 heimische Tier- und Pflanzenarten. Doch ihre Zahl ist in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen – rund 46 Prozent gelten heute als gefährdet.

Die Ursachen für den Artenrückgang sind vielfältig: Der Verlust und die Trennung der einzelnen Lebensräume spielen dabei eine große Rolle. Viele Lebensräume sind dadurch für die Arten zu klein und zu isoliert geworden.

Um dem Artenrückgang entgegenzuwirken, setzt Baden-Württemberg auf ein Netz miteinander verbundener Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Offenland – den Biotopverbund. Dieses Netz besteht aus Kernflächen und Trittsteinen: Die Kernflächen sind ökologisch wertvolle Lebensräume, in denen sich Arten aufhalten und fortpflanzen können, ausreichend Nahrung finden und Versteckmöglichkeiten nutzen können.

Damit die Arten diese Kernflächen erreichen, brauchen sie Wegenetze. Dabei spielen Trittsteine eine zentrale Rolle. Sie dienen den Arten als vorübergehende Zwischenstationen, sei es zur Rast, zur Nahrungsaufnahme oder als Versteck.

Durch dieses Netz wird es den Arten ermöglicht, zu wandern und in andere Gebiete auszuweichen. Um dieses Vorhaben umzusetzen, hat sich die Landesregierung verpflichtet, bis 2030 auf 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs geeignete Lebensräume und Verbindungen zu schaffen.

Ziele und aktueller Stand

Bis 2023 wurde das Etappenziel, 10 Prozent der Offenlandfläche als Biotopverbundfläche auszuweisen, mit 10,9 Prozent erreicht. Dies war nur durch das Engagement verschiedener Akteurinnen und Akteure aus den Naturschutzverwaltungen und Landschaftserhaltungsverbänden, den Kommunen, der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden und vieler weiterer Beteiligter möglich.

Balkendiagramm zu den Zielen des Offenlandbiotopverbunds: 10 Prozent bis 2023, 13 Prozent bis 2027, 15 Prozent bis 2030
Balkendiagramm zu den Zielen des Offenlandbiotopverbunds: 10 Prozent bis 2023, 13 Prozent bis 2027, 15 Prozent bis 2030 (© Pesch graphic design)

Um die Ziele beim Ausbau des Biotopverbunds im Offenland zu erreichen, startete die Landesregierung 2019 eine landesweite Initiative zur Stärkung des funktionalen Biotopverbunds, die finanzielle und personelle Unterstützung bereitstellt. Seitdem werden die Planung und Umsetzung von Biotopverbundmaßnahmen mit einem hohen Fördersatz finanziell unterstützt. Zusätzlich wurden seit 2020 in allen 35 Landkreisen und seit 2024 auch in den neun Stadtkreisen, Biotopverbundbotschafterinnen und Biotopverbundbotschafter bei den Landschaftserhaltungsverbänden (LEV) beziehungsweise den Unteren Naturschutzbehörden angestellt. Diese koordinieren die Biotopverbundplanungen, vermitteln zwischen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern, Landnutzenden, Privatinitiativen, Vereinen oder Naturschutzverbänden und Verwaltung und erleichtern die landeseinheitliche Umsetzung beim Biotopverbund.

Die genauen Fortschritte, Herausforderungen und Leuchtturmprojekte, die den Biotopverbund in Baden-Württemberg voranbringen, sind im Bericht „Biotopverbund in Baden-Württemberg – Bericht zum Ausbau des Biotopverbunds 2023/2024“ dokumentiert. Der Bericht wurde in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erstellt und bietet umfassende Einblicke in die Entwicklung des Biotopverbunds.

Zum Herunterladen

Biotopverbund in Baden-Württemberg: Bericht zum Ausbau des Biotopverbunds 2023/2024 – Langfassung [PDF; 12/24]

Biotopverbund in Baden-Württemberg: Bericht zum Ausbau des Biotopverbunds 2023/2024 – Kurzfassung [PDF; 12/24]

Das nächste Etappenziel ist bereits gesteckt: Bis 2027 soll der Biotopverbund auf 13 Prozent der Offenlandfläche ausgeweitet werden.

Rechtliche Grundlage

Bereits seit 2002 ist der Biotopverbund im Paragraf 20 Bundesnaturschutzgesetz verankert und verpflichtet dazu, einen Biotopverbund auf mindestens zehn Prozent der Landesfläche zu schaffen. Baden-Württemberg hat 2015 den Fachplan Landesweiter Biotopverbund in das Naturschutzgesetz des Landes (Paragraf 22) aufgenommen, der seither bei allen Planungen verbindlich berücksichtigt werden muss.

Ausgehend vom Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde 2019 ein Eckpunktepapier entwickelt, das dem Biotopverbund eine enorme Bedeutung für den Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten beimisst. In der Novelle des Naturschutzgesetzes verpflichtet sich das Land, bis 2030 mindestens 15 Prozent der Offenlandfläche als Biotopverbundfläche auszuweisen.

Für die Umsetzung erstellen die Gemeinden auf Grundlage des Fachplans Biotopverbundplanungen oder passen ihre Landschafts- oder Grünordnungspläne entsprechend an (Paragraf 22 Naturschutzgesetz).

Von der Planung zur Umsetzung

: Was jeder Einzelne tun kann

Der landesweite Biotopverbund kann nur mit Unterstützung aller gelingen – auch Privatpersonen können einen wichtigen Beitrag leisten, etwa im eigenen Garten:

  • blühende Wiesen zulassen
  • alte Obstbäume erhalten
  • heimische statt exotische Pflanzen verwenden
  • auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichten
  • Naturschutzvereine, Obst- und Gartenbauvereine oder andere lokale Initiativen unterstützen