Netzwerk der Natur

Landesweiter Biotopverbund

Biotopverbund

Baden-Württemberg ist mit einer schönen und vielfältigen Natur ausgestattet. Von den Rheinauen, dem Odenwald und dem Tauberland über die Grindenflächen im Schwarzwald, die Wacholderheiden der Schwäbischen Alb bis hin zu den Mooren in Oberschwaben oder dem Bodensee verfügt unser Land über einzigartige Lebens- und Naturräume.

Der Biotopverbund ist dabei das Netzwerk der Natur, das die Lebensräume von Tieren und Pflanzen miteinander verbindet, sodass diese wandern und sich genetisch austauschen können. Die Vernetzungen zwischen den Lebensgemeinschaften und funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen sind die Basis für die biologische Vielfalt und damit auch unserer Lebensgrundlage.

Daher ist es oberstes Ziel der Landesregierung, in den kommenden Jahren einen funktionalen landesweiten Biotopverbund in Baden-Württemberg zu schaffen.

Landesweiter Biotopverbund soll Rückgang der Arten aufhalten

Nach wie vor haben wir in Baden-Württemberg leider einen hohen Verlust an biologischer Vielfalt zu verzeichnen. Sehr viele unserer Tier- und Pflanzenarten haben abnehmende Bestände. So sind nach den Roten Listen etwa 40 Prozent der Arten unseres Landes als gefährdet eingestuft. Dazu zählen zum Beispiel die Smaragd­eidechse, der Moorfrosch, das Auerhuhn oder die Schachblume, die alle vom Aussterben bedroht sind. Auch viele Lebensräume unserer Arten wie zum Beispiel Trockenrasen, Mähwiesen, Moore oder Binnendünen sind bedroht.

Zersiedelung und die intensive Landnutzung sind dafür die wesentlichen Ursachen. Viele Biotope sind für das Überleben von Arten zu klein und die isolierte Lage der Lebensräume erschwert den Austausch zwischen den Populationen. Auch die Klimaentwicklung erfordert Anpassungen der Natur, da sich Verbreitungsgebiete von Arten verschieben. Ein landesweiter Biotopverbund unterstützt und fördert zum einen den Erhalt der wertvollen biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg. Zum anderen ermöglicht er aber auch Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse von Tieren und Pflanzen als Reaktion auf den Klimawandel.

Rechtliche Verankerung

Bereits seit 2002 ist der Biotopverbund im Paragraf 20 Bundesnaturschutzgesetz verankert. Es gibt vor, einen Biotopverbund auf mindestens zehn Prozent der Landesfläche zu verwirklichen. Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat Baden-Württemberg 2015 den Fachplan Landesweiter Biotopverbund – eine landesweite Fachplanung für einen solchen Biotopverbund – in das Naturschutzgesetz des Landes (Paragraf 22) aufgenommen. Dieser ist seither bei allen Planungen verbindlich zu berücksichtigen.

Zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ entstand im Jahr 2019 ein Eckpunktepapier der Landesregierung, das gerade auch dem Biotopverbund eine enorme Bedeutung für den Schutz und die Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten beimisst. In einem breiten Beteiligungsprozess haben Politik, Naturschutz und Landwirtschaft die Inhalte des Eckpunktepapiers konkretisiert. In der daraus resultierenden geplanten Novelle des Naturschutzgesetzes verpflichtet sich das Land, bis zum Jahr 2030 insgesamt mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche als funktionale Biotopverbundfläche zu entwickeln.

Für die Umsetzung erstellen die Gemeinden für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans Biotopverbundpläne oder passen die Landschafts- oder Grünordnungspläne an (Paragraf 22 Naturschutzgesetz).