Gesetzliche Grundlage

Stärkung der Biologischen Vielfalt – vom Volksbegehren zur Gesetzesänderung

Mit der Gesetzesnovelle zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes hat das Land den Weg für einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg geebnet.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Baden-Württemberg geht neue Wege: gemeinsam für mehr Artenschutz (Vorschaubild zum Film)

Artenschutz geht uns alle an

Die Ursachen des Artensterbens sind vielfältig. Unter anderem sind der Verlust von Lebensraum und Strukturen in der Landschaft, der Klimawandel, Stoffeinträge aus der Industrie, eine intensivere Landnutzung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dafür verantwortlich. Wenn wir das Artensterben aufhalten wollen, müssen wir in allen Bereichen handeln. 

Der größte Teil unserer Arten lebt und wächst in unserer über die Jahrhunderte geschaffenen und bewirtschafteten Kulturlandschaft. Wenn die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft stimmen, ist auch künftig eine Landbewirtschaftung sowohl zum Wohle der Arten als auch zum Wohle der Menschen möglich.

Artenschutz ist aber nicht nur Aufgabe der Landwirtschaft. Alle Bürgerinnen und Bürger und alle Teile der Gesellschaft tragen Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt. Wirtschaftende Akteure wie der Handel und die Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie politische Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler und übergeordneter Ebene oder Grundstücks- und Gartenbesitzer. Der öffentlichen Hand kommt eine besondere Vorbildfunktion zu.

Gesetzesnovelle und Eckpunktepapier

Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes hat das Land den Weg für einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg geebnet. Der Landtag hat die Gesetzesnovelle am 22. Juli 2020 mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Gesetz hat die Stärkung der Biodiversität zum Ziel – sowohl die biologische Vielfalt als auch die zu ihrem Erhalt unverzichtbare bäuerliche Landwirtschaft im Land.

Der Gesetzesentwurf geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück. Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eingefügt.

Wesentliche Inhalte