Natura 2000 ist ein europäisches ökologisches Schutzgebietsnetz, das von der Europäischen Union auf Grundlage der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) errichtet wurde. Innerhalb dieses Schutzgebietsnetzes sind bestimmte, europaweit bedeutsame natürliche Lebensräume sowie wild lebende Tiere und Pflanzen geschützt. So soll die biologische Vielfalt und das europäische Naturerbe bewahrt werden.
Nach den Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union seine Natura 2000-Gebiete der Europäischen Kommission melden. In Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig. Die Natura 2000-Gebiete wurden aufgrund fachlich vorgegebener Kriterien und einschlägiger wissenschaftlicher Informationen ausgewählt. Baden-Württemberg hat seine Natura 2000-Gebiete (Vogelschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) an die Europäische Kommission gemeldet. Sie wurden von der Europäischen Kommission bestätigt und verbindlich festgelegt.
Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg
Das Natura 2000-Schutzgebietsnetz umfasst in Baden-Württemberg 302 Gebiete mit einer Gesamtfläche von über 635.000 Hektar. Dies entspricht etwa 17,54 Prozent der Landesfläche. Die 212 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und 90 Vogelschutzgebiete überlappen sich dabei teilweise.
Die Europäischen Vogelschutzgebiete sind in Baden-Württemberg durch die Vogelschutzgebietsverordnung (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 rechtlich gesichert und die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete durch die vier Verordnungen der Regierungspräsidien zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO), die am 27. Dezember 2018 im Gesetzesblatt verkündet wurden.
Für die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete werden nach einheitlichem Verfahren und in einem transparenten Prozess Managementpläne unter Einbeziehung der Nutzergruppen erstellt. Zuständig hierfür ist die höhere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Regierungspräsidium. Für alle 212 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete in Baden-Württemberg liegen mittlerweile fertige Managementpläne vor, die nunmehr von den unteren Naturschutzbehörden bei den Land- und Stadtkreisen umgesetzt werden.