In kaum einer anderen Region Baden-Württembergs war und ist die Entwicklung der Gesellschaft so eng mit der Natur verbunden wie im Schwarzwald. Die Landesregierung will den Schwarzwald in seiner Einzigartigkeit und Naturnähe gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort erhalten und weiterentwickeln. Ein Nationalpark leistet dazu einen wichtigen Beitrag und ist ein Alleinstellungsmerkmal für die Region.
Der Nationalpark Schwarzwald ist ein großer Schritt für ganz Baden-Württemberg und ein wichtiger Beitrag, um unserer Verantwortung für den Natur- und Artenschutz gerecht zu werden. Er ist auch ein wichtiger Beitrag, um den Menschen die Natur und deren Prozesse erlebbar zu machen.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald am 28. November 2013 beschlossen. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Baden Württemberg hat damit seinen ersten Nationalpark.
Nationalparke sind nach Paragraf 24 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind. Sie haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets Natur Natur sein zu lassen. So werden sich in Deutschland in den meisten Nationalparks die Urwälder von Morgen entwickeln. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparks auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.
Für die Ausweisung von Nationalparken hat die Weltnaturschutzorganisation International Union for Conservation of Nature (IUCN) Kriterien aufgestellt, die im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz für Deutschland durch EUROPARC Deutschland in Zusammenarbeit mit den Nationalparks konkretisiert worden sind. Danach soll ein Nationalpark mindestens 10.000 Hektar groß sein. Da in dem dicht besiedelten Deutschland kaum unberührte Flächen in dieser Größe vorhanden sind, können auch Flächen zu Nationalparks erklärt werden, die erst in diesen vom Menschen nicht beeinflussten Zustand entwickelt werden sollen. Hierfür ist eine Entwicklungszeit von bis zu 30 Jahren vorgesehen. Die IUCN-Kriterien verlangen, dass nach dieser Zeit 75 Prozent des Nationalparks zu den Kernzonen gehören.
Positive Effekte für Natur und Artenschutz
Im Maßstab der Natur ist das Bestehen des Nationalparks nur ein Wimpernschlag. Dennoch zeigen sich bereits viele positive Entwicklungen: Der Wald wird ein Stück wilder. Gestartet ist der Nationalpark als Entwicklungsnationalpark mit einer Kernzone, die etwas mehr als ein Drittel der Gesamtfläche umfasste. Mittlerweile beträgt sie über die Hälfte der Parkfläche.
Seit der Ausweisung des Nationalparks wurden mehr als 9.000 Arten nachgewiesen. Das sind auf gerade einmal einem Prozent der Landesfläche fast 30 Prozent aller Artengruppen des Landes. Dies ist ein eindrucksvoller Beleg für den Wert des Gebiets für die Artenvielfalt in Baden-Württemberg.
Seltene Arten im Nationalpark: Vom Dreizehenspecht bis zur Zitronengelben Tramete

Unter diesen Arten ist beispielsweise der in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohte Dreizehenspecht, der seine Population im Nationalpark stabilisieren konnte. Er benötigt großflächige, totholzreiche Nadelwälder. Kleinräumige Flächen, wie sie im Alt- und Totholz-Konzept üblich sind, reichen für diese Art nicht aus. Er benötigt großräumige Lebensstätten, die der Nationalpark bietet.

Die Zitronengelbe Tramete, eine Pilzart, die als echte Urwaldart gilt, konnte mittlerweile an vielen Stellen im Nationalpark nachgewiesen werden. Ebenso konnten über 440 Käferarten nachgewiesen werden, darunter sehr seltene Arten, die sich auf totes Holz spezialisiert haben.

Neben dem Prozessschutz werden im Nationalpark auch konkrete Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Lebensbedingungen für gefährdete Arten zu verbessern, zum Beispiel für das Auerhuhn. Der große Hühnervogel ist auf die typischen Bergheiden, die Grinden, angewiesen. Diese Flächen werden im Nationalpark gepflegt und vernetzt und in besonders sensiblen Zeiten, wie der Kükenaufzucht, vor Störungen geschützt.
Die Erweiterung des Nationalparks
Der Nationalpark Schwarzwald umfasst derzeit 10.062 Hektar und liegt damit knapp über der Mindestgröße für Nationalparks. Die Fläche ist auf zwei nicht zusammenhängende Gebiete verteilt, was bereits bei der Gründung als größter fachlicher Mangel eingestuft wurde.
Im Bereich zwischen den Parkteilen – der angedachten Erweiterungsfläche – befinden sich naturschutzfachlich wertvolle Bereiche, die sich als Kernzone eignen. Zahlreiche gefährdete Arten profitieren von dieser Fläche, die vor allem für nicht oder wenig mobile Arten einen dauerhaften Schutzraum bietet.
Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und die CDU Baden-Württemberg haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Nationalpark Schwarzwald auf Basis fachlicher Kriterien in einem transparenten Beteiligungsprozess zu erweitern und weiterzuentwickeln.
In den Jahren 2022 und 2023 fand ein umfassender Beteiligungsprozess statt, der ökologische, touristische, wirtschaftliche und soziale Fragestellungen berücksichtigte. Die erarbeiteten Empfehlungen aus Bürgerforum [PDF], Nationalparkrat und Nationalparkbeirat [PDF] wurden zusammengestellt und der Landesregierung übergeben.
Zur Nationalparkerweiterung gab es darüber hinaus Dialogformate mit den betroffenen Gemeinden und deren Bürgerschaft, zum Beispiel in Gemeinderatssitzungen, Infoveranstaltungen und Führungen und bei einem Dialogforum mit Umweltministerin Walker.
Zusätzlich wird das partizipative Gesetzgebungsverfahren in Baden-Württemberg genutzt. Bürgerinnen und Bürger können sich beispielsweise über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg einbringen.
Eine Entwurfskarte und weitere Informationen zur geplanten Erweiterung sind auf der Internetseite des Nationalparks verfügbar.
Weitere Informationen zu den Gremien des Nationalparks
Kommunale Entscheidungsträger sind durch ihren Sitz im Nationalparkrat in alle zentralen Entscheidungsprozesse eingebunden. Dem Nationalparkrat vorgeschaltet werden alle anstehenden Themen zunächst im Nationalparkbeirat beraten, der aus 28 verschiedenen Organisationen besteht und seit 2014 existiert.
In der Sitzung am 21.02.2025 stimmt der Nationalparkrat den Plänen zur Erweiterung mit einer Gegenstimme zu. Nun kann das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Nationalparkgesetzes auf Landesebene vorbereitet werden. Ziel ist es, dass das neue Gesetz im Herbst 2025 im Landtag beschlossen wird und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Dadurch soll der Nationalpark auf rund 11.500 Hektar vergrößert (circa 1.500 ha Erweiterung) und die zwei Parkteile verbunden werden.
Weiterhin finden Informationsgespräche und Sonderführungen durch die Nationalparkverwaltung statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Nationalparks.