In kaum einer anderen Region Baden-Württembergs war und ist die Entwicklung der Gesellschaft so eng mit der Natur verbunden wie im Schwarzwald. Die Landesregierung will den Schwarzwald in seiner Einzigartigkeit und Naturnähe gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort erhalten und weiterentwickeln. Ein Nationalpark leistet dazu einen wichtigen Beitrag und ist ein Alleinstellungsmerkmal für die Region.
Der Nationalpark Schwarzwald ist ein großer Schritt für ganz Baden-Württemberg und ein wichtiger Beitrag, um unserer Verantwortung für den Natur- und Artenschutz gerecht zu werden. Er ist auch ein wichtiger Beitrag, um den Menschen die Natur und deren Prozesse erlebbar zu machen.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald am 28. November 2013 beschlossen. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Baden Württemberg hat damit seinen ersten Nationalpark.
Ungestörter Ablauf der Naturvorgänge
Nationalparke sind nach Paragraf 24 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind. Sie haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets Natur Natur sein zu lassen. So werden sich in Deutschland in den meisten Nationalparken die Urwälder von Morgen entwickeln. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.
Für die Ausweisung von Nationalparken hat die Weltnaturschutzorganisation International Union for Conservation of Nature (IUCN) Kriterien aufgestellt, die im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz für Deutschland durch EUROPARC Deutschland in Zusammenarbeit mit den Nationalparken konkretisiert worden sind. Danach soll ein Nationalpark mindestens 10.000 Hektar groß sein. Da in dem dicht besiedelten Deutschland kaum unberührte Flächen in dieser Größe vorhanden sind, können auch Flächen zu Nationalparken erklärt werden, die erst in diesen vom Menschen nicht beeinflussten Zustand entwickelt werden sollen. Hierfür ist eine Entwicklungszeit von bis zu 30 Jahren vorgesehen. Die IUCN-Kriterien verlangen, dass nach dieser Zeit 75 Prozent des Nationalparks zu den Kernzonen gehören.