Förderinstrument des Landes

Landschaftspflegerichtlinie

Eine Herde Schafe im Biosphärengebiet Schwarzwald

Mit der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) fördert das Land Landwirte und Landwirtinnen, sonstige Personen des Privatrechts sowie Verbände, Vereine und Kommunen, wenn sie Maßnahmen oder Investitionen tätigen, die der Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft oder speziellen Naturschutzzielen dienen. Wichtige Partner bei der Umsetzung von Landschaftspflege und Naturschutz sind die Landschaftserhaltungsverbände (LEV), die mittlerweile in fast allen Landkreisen Baden-Württembergs eingerichtet wurden.

Ziele

  • Verwirklichung der Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg
  • Schutz und Erhalt von Tier- und Pflanzenarten und Biotopen
  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Biodiversität, von Ökosystemen, des natürlichen Erbes und der Kulturlandschaft
  • Förderung der Weidewirtschaft durch Schutz vor Wölfen

Was wird gefördert?

  • Naturschutzverträge auf Landwirtschafts- und Pflegeflächen mit fünfjähriger Laufzeit
  • Artenschutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Biotopgestaltung
  • Biotop- und Landschaftspflege
  • Grunderwerb von Grundstücken, die für den Naturschutz wichtig sind
  • Investitionen und Dienstleistungen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege (zum Beispiel in Maschinen)
  • Herdenschutzmaßnahmen (Schutz vor Wölfen)
  • PLENUM-Gebiete (Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt), deren Ziel eine nachhaltige und naturschutzorientierte Regionalentwicklung ist

Wer wird gefördert?

Je nach Maßnahme; zum Beispiel Landwirte und Landwirtinnen, Verbände oder Vereine, sonstige Personen des Privatrechts, Kommunen (Stadtkreis und Landkreis, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände).

  • Video (Medienalternative)

Warum sind Schafe wichtig für die Kulturlandschaft?

Durch jahrhundertelange Schafbeweidung von Grünflächen entstanden viele besonders wertvolle Landschaften. Dazu zählen etwa artenreiche Kalkmagerrasen, Wacholder- und Sandheiden. Schafe sind auf unterschiedlichen Grünlandflächen einsetzbar. Ihr Fressverhalten macht sie zum optimalen Landschaftspfleger. In Baden-Württemberg sind 15 Prozent der Grünlandflächen an Schafhaltung gebunden. Der Arbeit der Schäferinnen und Schäfern kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Vom Land erhalten sie für die naturschutzorientierte Beweidung finanzielle Unterstützung über die Landschaftspflegerichtlinie.

Unser Kurzfilm ohne Audiodeskription ist eine Medienalternative. Sie finden die darin enthaltenen Informationen auch hier im Text.