Erhalten, was uns erhält – das Land Baden-Württemberg verpflichtet sich zum Erhalt der biologischen Vielfalt als Lebensgrundlage. Deshalb hat die Landesregierung Ende 2017 das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt aufgelegt. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Verkehr setzen mit dem bundesweit einmaligen Sonderprogramm zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt um.
Fachlich begleitet wird das Sonderprogramm durch ein wissenschaftliches Fachgremium, bestehend aus neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Hochschulen in Baden-Württemberg. Das Fachgremium berät die Ressorts bei der Umsetzung des Sonderprogramms, evaluiert die Maßnahmen und gibt Impulse für die Weiterentwicklung.
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Abschlussbericht 2018/2019: Evaluation durch das wissenschaftliche Gremium [PDF; 10/20]
Wichtige Partnerinnen und Partner sind unter anderem die Landschaftserhaltungsverbände, die Regierungspräsidien, Landesanstalten der betroffenen Fachgebiete (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg, Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg, Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG) Heidelberg, Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg), die unteren Behörden, die Biosphärengebiete, die Landkreise, verschiedene Universitäten in Baden-Württemberg. Sie nehmen eine Schlüsselfunktion ein: als Ideenschmiede für biodiversitätsfördernde Vorhaben, Beraterinnen und Berater, als wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Akteurinnen und Akteure vor Ort. Mit dem Sonderprogramm werden vielgestaltige und zukunftsweisende biodiversitätsfördernde Impulse gesetzt, die landesweit wirken und auch über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus Beachtung finden.
Seit 2018 stehen dem Sonderprogramm jährlich insgesamt circa 15 Millionen Euro für Projekte und Vorhaben zur Verfügung. Seit dem Start des Programms wurden über 160 Einzelprojekte umgesetzt. Die Finanzierung des Sonderprogramms ist am Umweltministerium bis 2027 in der mittelfristigen Finanzplanung gesichert.
Von 2018 bis 2021 wurden zusätzlich 12 Millionen Euro in Monitoringmaßnahmen investiert, um flächendeckende Daten zu Beständen und Entwicklungen der Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg zu erhalten. Die Finanzierung der Monitorings der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg wurde bereits verstetigt, im Waldbereich werden sie mit finanzieller Unterstützung aus der Waldstrategie fortgeführt.
Ende Februar 2019 wurde ein erster Zwischenbericht mit einer Evaluation vom Fachgremium verfasst, woraufhin die inhaltliche Ausrichtung des Sonderprogramms in den Folgejahren stringenter wurde und die Vorhaben häufiger auf längerfristige Wirkungen, in Einzelfällen sogar auf dauerhafte Wirkungen (selbsttragende Prozesse), ausgelegt wurden. Die Handlungsfelder, wurden auf sieben reduziert. Seit dem Start des Sonderprogramms wurden über 160 Einzelprojekte umgesetzt und Monitoringkonzeptionen etabliert.
Auch in den kommenden Jahren werden im Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg unterschiedliche und zukunftsweisende biodiversitätsfördernde Vorhaben in unserer landwirtschaftlich und forstlich geprägten Kulturlandschaft umgesetzt. Basierend auf den Bewertungen des Fachgremiums und des Koordinationsteams, wurden in allen drei Ministerien ab 2025 erfolgreiche Projekte verlängert. Es wird am Umweltministerium auch Impulse durch neue Projektanträge geben. So soll die Erhaltung der Biodiversität im Land verstetigt und weiterentwickelt werden.
2021 wurde extern ein Konzept für biodiversitätsfördernde Modelllandschaften entwickelt (Jedicke et al. 2024). Eng eingebunden waren bei der Entwicklung der Konzeption neben der Koordinationsgruppe der drei beteiligten Ministerien auch die mittlere Verwaltungsebene, die Fachbereiche Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Straßeninfrastruktur und Landesstudie Gewässer.
Eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung kam durch mehrere Workshops, Informationsveranstaltungen und gezielte Gespräche mit Praktikerinnen und Praktikern zustande. Eine wesentliche Erkenntnis dieses Prozesses war die Wichtigkeit, Naturschutzvorhaben ressortübergreifend und auf Landschaftsebene zu entwickeln und umzusetzen.
In den kommenden Jahren wird das Umweltministerium Baden-Württemberg daher im Sonderprogramm einen Fokus darauf setzen, Naturschutzvorhaben integrativ – gemeinsam mit den betroffenen Stakeholdern – in bestehenden Strukturen und idealerweise auf Landschaftsebene zu entwickeln und umzusetzen.
Dafür werden in unterschiedlichen Landschaftsausschnitten Projekte zu verschiedenen Fragestellungen initiiert und begleitet. Aktuell angedacht sind zum Beispiel Fragen an der Schnittstelle Gewässer, Landwirtschaft mit Natur- und Artenschutz.