In Baden-Württemberg wird fast die Hälfte der Fläche landwirtschaftlich genutzt. Einerseits tragen die Projekte im Handlungsfeld „Biodiversität in der Agrarlandschaft“ dazu bei, dass die Bewirtschaftung schonend für biologische Vielfalt und Ressourcen ist. Andererseits werden Bewirtschaftungsarten gestärkt und gefördert, die maßgeblich für die Entstehung einzigartiger Landschaften mit einer hohen Artenvielfalt verantwortlich sind.
Projekte
Das Projekt „Archewiesen“ widmet sich der Wiederherstellung, Aufwertung und Neuanlage von artenreichem Grünland mittels gebietseigenem, lokal gewonnenem Saatgut. Dadurch werden die standortangepassten, regionaltypischen Pflanzengemeinschaften gefördert. Zugleich wird für die Bedeutung von gebietseigenem Saatgut sensibilisiert und dessen Wertschätzung gesteigert.
Im Projekt wird ein landesweites Spenderflächenkataster für FFH-Mähwiesen und andere artenreiche Grünland-Lebensraumtypen aufgebaut und zukünftig bereitgestellt. Diese Spenderflächen sichern als „Archewiesen“ die genetische Vielfalt der Grünlandarten für die Zukunft.
Ein Schwerpunkt des Projektes gilt den FFH-Mähwiesen. Sie zeichnen sich durch eine einzigartige, besonders hohe Artenvielfalt aus und sind EU-weit und national geschützt. Obwohl sie auch in Baden-Württemberg rückläufig sind, weist das Land nach wie vor in Vielfalt, Fläche und Qualität mit die bedeutendsten Vorkommen in Deutschland auf. Diese gilt es zu erhalten und auszuweiten.
Die Projekt-Maßnahmen umfassen unter anderem Untersuchungen zu geeigneten Spenderflächen und deren Artenvielfalt, die Erprobung verschiedener Ernte- und Aussaatverfahren für gebietseigenes Saatgut, die Entwicklung von Konzepten und Praxisempfehlungen sowie umfangreiche Informations- und Weiterbildungsangebote. Die Wirkung der praktisch umgesetzten Maßnahmen auf die biologische Vielfalt wird durch ein Monitoring begleitet und bewertet.
Das Projekt startete 2018 im Regierungsbezirk Stuttgart. 2020 wurde mit der landesweiten Umsetzung begonnen. Die Projektkoordination erfolgt durch die vier Regierungspräsidien. Projektpartner sind die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die untere Naturschutzbehörden, die Landschaftserhaltungsverbände sowie Landwirte und Unternehmer vor Ort.
Weitere Informationen
Ziel der Studie zur Ackerbegleitflora ist es, die Bestände der Ackerbegleitflora in Baden-Württemberg zu erfassen und zu bewerten, um Potenziale für die Förderung und den Schutz dieser Pflanzenarten ermitteln zu können. Die Studie, die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt wird, fokussiert auf den Schutz von Ackerbegleitflora, wie seltenen Wildkräutern, und der Entwicklung von konkreten Schutzmaßnahmen.
Das Vorhaben zeigt, dass auf vielen Ackerflächen derartige Begleitflora aufgrund intensiver Landwirtschaft seltener geworden ist. Die untersuchten Flächen weisen oft nur eine bruchstückhafte Wildkrautflora auf und zeigen damit die Notwendigkeit für den Schutz der oftmals gefährdeten, und für die Biodiversität wichtigen, Floraarten auf.
Datengrundlage der Studie sind Befragungen der Naturschutz- und Landwirtschaftsverwaltung und die Bewertung von knapp 7000 Fundmeldungen wertvoller Arten. Die Studie identifiziert 112 Arten als wertgebend oder besonders wertgebend.
Die Studie ist ein wichtiger Beitrag, um gezielt wertvolle Wildkräuter und andere Ackerbegleitfloraarten zu schützen und das Bewusstsein dafür zu stärken.
Die Insektenvielfalt in Baden-Württemberg ist stark rückläufig. Diesem Trend soll das Projekt „Wildbienen in der Agrarlandschaft“ entgegenwirken.
Mit dem Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg sollen Maßnahmen zur Förderung der Wildbienenpopulationen durch Schaffung und Entwicklung von Nahrungs- und Bruthabitaten verfolgt werden. Diese Maßnahmen zielen unter anderem auf den Aufbau ökologischer Landwirtschaft, der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und der Schaffung von Lebensräumen für den landesweiten Biotopverbund, ab. Dabei soll das dringend benötigte Umdenken in der landwirtschaftlichen Praxis gestärkt werden.
Die Maßnahmen, wie zum Beispiel Altgrasstreifen und Blüh- und Erosionsstreifen stehen zu lassen und Feldgehölze zu pflegen, werden in Modellbetrieben erprobt und können in Zukunft in verschiedenen Betrieben umgesetzt werden.
Hauptzielgruppe der Maßnahmen des Projekts sind Landwirtinnen und Landwirte. Daher wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den Landwirtinnen und Landwirten und den Verwaltungen von Landwirtschaft und Naturschutz gepflegt.
Ergebnisse aus den Modellbetrieben zeigen einen positiven Einfluss der Maßnahmen auf die Insektenfauna. Oft ist die Artenvielfalt von Flächen mit umgesetzten Maßnahmen mehr als doppelt so hoch, als bei Flächen ohne derartige Maßnahmen.
Das Projekt ist ein essentieller Beitrag zum Weg in eine nachhaltigere Agrarindustrie, die neben Ertrag auch Artenvielfalt beachtet. Entscheidend für die breit angelegte Umsetzung ist die Anpassung der Agrarförderung, damit mehr Landwirtinnen und Landwirte die Maßnahmen umsetzen können.
Ziel der vom Regierungspräsidium Freiburg durchgeführten „Höfewettbewerbe“ war es, vorbildliche Betriebe öffentlichkeitswirksam zu würdigen. Dadurch sollte weiteren Betrieben aufgezeigt werden, dass biodiversitätsfördernde Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit des Betriebs positiv beeinflussen können. Die zusätzlichen Anstrengungen der Betriebe werden unter anderem durch finanzielle Mittel honoriert. Über die Preisverleihung und Broschüren mit praxisnahen Maßnahmenbeschreibungen sollen Landwirtinnen und Landwirte ermutigt werden, ebenfalls mehr für die biologische Vielfalt an landwirtschaftlichen Höfen zu unternehmen.
Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen in Zukunft in die Ausbildung von Landwirtinnen und Landwirten integriert werden. Es ist notwendig, weitere Öffentlichkeitsarbeit zu forcieren und ein Netzwerk zwischen den beteiligten Betrieben aufzubauen, in dem Best Practice-Beispiele ausgetauscht werden können.
Da es sich um die Bewertung von Gesamtbetrieben handelte und nicht um einzelne Biodiversitätsmaßnahmen innerhalb der Höfe, hat das Projekt eine hohe flächenhafte Relevanz und leistet einen Beitrag zur Sensibilisierung für das Thema nachhaltige Agrarwirtschaft.
Ackerwildkräuter haben wichtige Ökosystemfunktionen, wie die Ernährung von Bestäubern, Erosionsschutz und Nährstoffzufuhr für Nutzpflanzen.
Das Projekt zur Ermittlung des Ackerwildkrauts, durchgeführt durch das Regierungspräsidium Tübingen, verdeutlicht den Rückgang von Ackerwildkräutern auf Feldern und damit die schwindende Biodiversität. Bei den Ackerwildkraut-Meisterschaften werden Landwirtinnen und Landwirte dazu aufgerufen, ihre artenreichen Getreideäcker zum Wettbewerb anzumelden. Ausgezeichnet werden dann die Landwirtinnen und Landwirte, die auf ihren landwirtschaftlichen Betrieben gezielt Ackerwildkräuter fördern, beispielsweise durch geringere Düngemengen oder Blühstreifen. Durch die Meisterschaft soll dem Rückgang von Ackerwildkräutern entgegengewirkt werden und gleichzeitig öffentlichkeitswirksam eine ökologische Landwirtschaft honoriert werden.
Langfristig soll die Reichweite des Projekts durch die Wiederansiedlung seltener Ackerwildkräuter und dem Abschluss von Verträgen zwischen Landwirtinnen und Landwirten und dem Land Baden-Württemberg zur Bewirtschaftung im Sinne der Ackerwildkräuter erhöht werden.
Das Projekt geht der Frage nach, welchen Beitrag überackerte oder als Grünland genutzte kommunale Feldwege für die Biodiversität leisten können. Es handelt sich um ein Modellprojekt, das in Bad Krozingen durchgeführt wird und den Schwerpunkt auf praktische Tätigkeiten legt. Ziel des Projekts ist es, die Wirkung von Wildbienen-fördernden Maßnahmen an diesem konkreten Ort zu ermitteln.
Beteiligte Landwirtinnen und Landwirte sollen flexibel die geeigneten Flächen auswählen und Aktionen umsetzen, wie beispielsweise mehrjährige Ackerrandstreifen oder Altgrasstreifen mehrjährig stehen zu lassen. Dabei ist die stetige Zusammenarbeit mit den Landwirtinnen und Landwirten im Projekt von besonderer Bedeutung.
Für die Gemeinde, die Landwirtinnen und Landwirte und für die Naturschützerinnen und Naturschützer entstehen positive Anreize aus dem Projekt. Zum Beispiel können Landwirtinnen und Landwirte Maßnahmen für die Wildbienenförderung durchführen, anstatt von der Gemeinde für eine unsachgemäße Überackerung der Feldwege sanktioniert zu werden. Des Weiteren können die Maßnahmen zur Aufklärung von Schulkindern dienen.
Das Projekt wird vom Regierungspräsidium Freiburg betreut.