Die vom Land im Rahmen des Beratungssystems „Beratung.Zukunft.Land.“ geförderte Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung (GBB) unterstützt Betriebe dabei, mehr biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft durch passgenaue Maßnahmen zu etablieren, ohne dabei ökonomische Aspekte zu vernachlässigen. Ob mehrjährige Blühstreifen, Nisthilfen für Insekten oder eine standortangepasste Nutzung von artenreichem Grünland – die Maßnahmenpalette ist umfangreich.
Die „klassische“, oft einzelflächenbezogene, Naturschutzberatung im Kontext von Schutzgebieten oder Landschaftsausschnitten wird durch die unteren Naturschutzbehörden, die Landschaftserhaltungsverbände, die Regierungspräsidien et cetera meist anlassbezogen durchgeführt. In diesen Einzelgesprächen bleibt oft keine Zeit, um über den Gesamtbetrieb, seine bisherigen Biodiversitätsleistungen und sein gesamtes naturschutzfachliches Potenzial zu sprechen. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung (GBB) auf die Gesamtheit aller Flächen sowie die Hofstelle eines Betriebes mit einem ganzheitlichen Blick.
Alle landwirtschaftlichen Betriebe können sich über die modulare Biodiversitätsberatung der Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung (GBB), die zu 100 Prozent (ohne Mehrwertsteuer) gefördert wird, professionell beraten lassen.
Ziel ist es, dass Beratungskräfte gemeinsam mit den Betrieben individuelle sowie innovative Lösungen entwickeln. Diese werden in einem betriebsindividuellen Maßnahmenplan veranschaulicht. Mit der Inanspruchnahme einer Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung (GBB) verpflichtet sich der Betrieb nicht zur Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen. Die Umsetzung ist freiwillig.
Die Finanzierung der Biodiversitätsmaßnahmen erfolgt häufig über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR), das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) [PDF], weitere staatliche und nicht staatliche Programme oder als Kompensationsmaßnahme.
In einem Faltblatt [PDF] sind alle zugelassenen Beratungsorganisationen zu finden.
Der Betrieb nimmt mit einer Beratungsorganisationen aus der Liste der zugelassenen Anbieter (Faltblatt [PDF]) Kontakt auf. Es findet ein kurzes Vorgespräch statt. Nach der Auftragsklärung kümmert sich die Beratungskraft um die Anmeldung zur Förderung der Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung (GBB) beim Land. Dann folgt der Betriebsbesuch mit einer Begehung relevanter Betriebsflächen und der Hofstelle. Im Mittelpunkt steht der Austausch zwischen Betriebsleitung und Beratungskraft über bereits bestehende Biodiversitätsleistungen des Betriebs, Aufwertungsmöglichkeiten und mögliche neue Biodiversitätsmaßnahmen auf dem Hof.
Je nach betrieblichen Voraussetzungen, Interessen und Vorerfahrungen können bereits konkrete Maßnahmen vertieft besprochen werden, oder es geht zunächst um die Erarbeitung einer Vorschlagsliste geeigneter Maßnahmenempfehlungen. Mitberücksichtigt werden hierbei Auswirkungen auf die Produktion und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs. Auf Fördermöglichkeiten zu einzelnen Biodiversitätsmaßnahmen wird verwiesen.
Im Nachgang erhält der Betrieb einen kurzen Bericht samt erarbeiteter Maßnahmenvorschläge. Die Beratungsorganisation rechnet die GBB-Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium ab. Bei Interesse und Bedarf kann ein Betrieb später weitere GBB-Module in Anspruch nehmen, beispielsweise zur fachlichen Begleitung bei der Umsetzung einer aufwändigeren Biodiversitätsmaßnahme.
Die Beratung ist in zwei aufeinander aufbauende Module aufgeteilt, welche aber auch unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können.
- Im Einstiegsmodul wird ein betriebsindividueller Maßnahmenplan zur Biodiversität erstellt und die Naturschutzleistung des Betriebes wird dargestellt.
- Im Spezialmodul wird die Umsetzung von Maßnahmen zum Naturschutz, zur Artenvielfalt und zur Offenhaltung der Landschaft begleitet. Auch auf die fachgerechte Umsetzung von Natura-2000-Anforderungen wird geachtet. Es wird gegebenenfalls zusätzliches Einkommen durch die Landschaftspflege generiert.
Seit 2018 setzt sich ein begleitendes Projekt für die Förderung und Weiterentwicklung der Gesamtbetrieblichen Biodiversitätsberatung (GBB) ein. Es ist Teil des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt des Landes Baden-Württemberg. Informationen zum Projekt finden Sie hier: Projekt Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung – Kommunikation und Bildung.