Natur schützen

Naturschutzrecht

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NSG Wacholderberg-Geigerswasen Crailsheim

Nach Paragraf 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es Ziel des Naturschutzes in Deutschland Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten.

Ein Blick auf die abwechslungsreiche Kulturlandschaft in Baden-Württemberg mit ihrer Vielfalt an Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten und ihrer Funktion als Erholungsraum für die Menschen zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Schließlich gehört die Erhaltung des Natur- und Kulturerbes zu den vorrangigen gesellschaftspolitischen Aufgaben. Um die Natur auch über Landesgrenzen hinweg zu schützen, gelten viele Richtlinien des Naturschutzrechtes auf europäischer oder nationaler Ebene.