Ziel des Förderprogramms ist der dauerhafte Erhalt, die Sicherung und Entwicklung natürlicher und naturnaher Landschaftsbestandteile, historisch gewachsener Kulturlandschaften und Lebensräume zu schützender Tierarten und Pflanzenarten. Naturschutzgroßprojekte unterscheiden sich von anderen Naturschutzvorhaben besonders durch ihre Großflächigkeit und Komplexität.
Die Naturschutzgroßprojekte werden zweiphasig mit einer maximal dreijährigen Planungsphase und einer durchschnittlich acht- bis zehnjährigen Umsetzungsphase durchgeführt. Die Projektträger müssen sich zudem verpflichten, die Projektgebiete auch nach Ende der Förderung nachhaltig zu managen und dauerhaft zu sichern.
In Baden-Württemberg sind bisher vier Naturschutzgroßprojekte abgeschlossen worden, zwei sind derzeit in Umsetzung. Die Förderrichtlinie für die Naturschutzgroßprojekte sieht eine Förderung des Bundes bis zu 75 Prozent der Projektkosten vor. Der Anteil der Länder beträgt mindestens 15 Prozent. Zehn Prozent der Kosten verbleiben als Eigenanteil beim Projektträger (Gemeinden, Landkreise, Verbände).
„chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“
Mit dem Programm zur „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ fördert das Bundesumweltministerium national bedeutsame Natur- und Kulturlandschaften als sogenannte Naturschutzgroßprojekte.