Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg

Teilplan Siedlungsabfälle

: Hinweis

Die Abfallwirtschaftspläne Baden-Württemberg (Teilplan Siedlungsabfälle und Teilplan gefährliche Abfälle) werden derzeit fortgeschrieben. Die bisherigen Teilpläne werden zu einem Plan zusammengelegt.

Der Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle [PDF; 09/15; 3,4 MB; nicht barrierefrei] wurde am 28. Juli 2015 vom Ministerrat angenommen und zur Bekanntgabe freigegeben. Er schreibt den Teilplan Siedlungsabfälle von 2005 fort und umfasst den Planungszeitraum bis 2025.

Der Plan enthält Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der Abfälle. Er stellt die Entsorgungsstruktur und die sie tragenden Leitgedanken dar. Außerdem prognostiziert er die Entwicklung der Abfallmengen in den nächsten zehn Jahren (für 2020 und für 2025) und gleicht den Anlagenbestand mit dem künftigen Bedarf ab. Abschließend werden die abfallwirtschaftlichen Ziele für Baden-Württemberg dargestellt.

Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne

Die Abfallwirtschaftspläne Baden-Württemberg (Teilplan Siedlungsabfälle und Teilplan gefährliche Abfälle) werden derzeit fortgeschrieben und die bisherigen Teilpläne zu einem Plan zusammengelegt.

Bei der Fortschreibung werden die zusätzlichen Anforderungen an Abfallwirtschaftspläne auf Grundlage des novellierten KrWG sowie die umfangreichen Änderungen der Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft und der rechtlichen Vorgaben berücksichtigt.

Dies betrifft insbesondere den Bedarf an neuen Deponiekapazitäten, der in einer mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmten Deponiekonzeption im Vorfeld erhoben wurde (Entwurf Abfallwirtschaftsplan, Anhang I). Die Deponiekonzeption soll Bestandteil des neuen Abfallwirtschaftsplans werden. Ergänzend wird der Plan laut Koalitionsvertrag zusätzlich einen „Maßnahmenplan Deponien“ enthalten (Entwurf Abfallwirtschaftsplan, Anhang II). In diesem Maßnahmenplan wird  zusammengefasst, wie eine ausreichende Versorgung mit Deponiekapazitäten sichergestellt werden kann. Auch der Maßnahmenplan wurde bereits mit der kommunalen Ebene abgestimmt.

Darüber hinaus werden die Ziele der bisherigen Teilpläne bei wichtigen Themenfeldern der Kreislaufwirtschaft (Bioabfälle, Bauabfälle, Klärschlamm und Phosphor-Rückgewinnung, Entsorgungsinfrastruktur, gefährliche Abfälle) an die weiterentwickelten Ziele des Landes angepasst.

Strategische Umweltprüfung

Für den Abfallwirtschaftsplan wurde gemäß Paragraf 35 UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBl. I S. 88) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Im Zusammenhang mit dieser SUP wurde der Umweltbericht nach Paragraf 40 UVPG erstellt. Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plans sowie der Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet.