EFRE-Förderprogramme des UM 2014 – 2020

Phosphor-Rückgewinnung

Klärschlamm im Becken einer Kläranlage

Phosphor ist essentiell für alles Leben und zugleich notwendig, um ausreichend Nahrungsmittel für die Bevölkerung herzustellen. Die Phosphorversorgung für Baden-Württemberg soll langfristig ökologisch und wirtschaftlich verträglich sichergestellt werden, indem Phosphorimporte zumindest teilweise durch rückgewonnenen Phosphor ersetzt werden. Durch die Förderung soll die (Weiter-)Entwicklung von anwendungsreifen und wirtschaftlichen Verfahren (Versuchsanlagen und großtechnischen Pilotumsetzung) zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche unterstützt werden und Phosphor-Rückgewinnungsverfahren weiter verbreitet werden.

Wer wird gefördert?

Privat-gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 Prozent.

Was wird gefördert?

Die Entwicklung und der Bau von Versuchsanlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm und Klärschlammasche unter wissenschaftlicher Begleitung auf Kläranlagen oder auf Betriebsgelände von Unternehmen.

Weitere Details können der Verwaltungsvorschrift (VwV) über die Förderung von Versuchsanlagen und großtechnischen Pilotanlagen zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche – VwV EFRE Phosphor 2014 – 2020 des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft entnommen werden.

Derzeit liegt kein Förderaufruf für das EFRE-Programm Phosphor-Rückgewinnung vor. Weitere Aufrufe sind nicht vorgesehen.

Übergeordnete Gesamtverantwortung

Übergeordnete Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB) – Teil EFRE in Baden-Württemberg 2014 – 2020” liegt bei der Verwaltungsbehörde:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
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