Klimaschutzziele

Monitoring der Klimaschutzziele und der Umsetzung der Maßnahmen nach dem Klima-Maßnahmen-Register (KMR)

Kohlendioxid-Icon auf einer Wolke aus grünen Blättern

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sieht vor, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen (= CO2-Äquivalente) um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken, bis zum Jahr 2040 ist die Netto-Treibhausgasneutralität („Klimaneutralität“) zu erreichen. Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung, ob die eingeleiteten Maßnahmen zum Klimaschutz in Baden-Württemberg greifen und es gelingt, die Treibhausgasemissionen spürbar zu reduzieren.

Jährliches Monitoring

Das jährliche Monitoring umfasst einen Emissionsbericht des Statistischen Landesamts, Berichte der federführend verantwortlichen Ministerien (Sektorberichte) und eine Stellungnahme des Klima-Sachverständigenrats.

Alle drei Jahre ab 2024 soll außerdem ein Projektionsbericht vorgelegt werden. Dieser wird insbesondere Projektionen von Treibhausgasemissionen und deren Auswirkungen auf das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg sowie der Sektorziele enthalten.

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Weitere Informationen

Person zeigt am Tablet auf Klima-Maßnahmen-Register
  • Konzeptionelle Grundlage

Klima-Maßnahmen-Register (KMR)

Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen
  • Gesetzlicher Rahmen

Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Die Mitglieder des Klima-Sachverständigenrates (von links): Professorin Dr. Sabine Löbbe, Dr. Martin Pehnt, Maike Schmidt (Vorsitzende), Professor Dr. Dirk Schindler (stellvertretender Vorsitzender), Professorin Dr. Almut Arneth und Professor Dr. Sven Kesselring (Foto: Uli Regenscheit Fotografie)
  • Gremium

Klima-Sachverständigenrat

Deutschlandkarte mit Baden-Württemberg hervorgehoben
  • Die Arbeit der Landesregierung

Klimaschutz in Baden-Württemberg

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