Auf einen Blick

Energetische Förderprogramme für Gebäude

Photovoltaik auf Einfamilienhaus

In dieser Übersicht haben wir für Sie einige Förderprogramme zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an die folgenden Stellen:

Zukunft Altbau Baden-Württemberg
L-Bank – Förderbank des Landes
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg: Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundesförderung

Durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird der Neubau von und die Sanierung zu Effizienzhäusern sowie Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Gebäuden gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in drei Teilprogramme aufgeteilt:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zuständig für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Zuschussvariante.

Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) in der Zuschuss- und Kreditvariante sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Kreditvariante ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.

Ab 2023 erfolgt die Förderung in den drei Teilprogrammen wahlweise als direkter Investitionszuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Auch die Energieberatung für Gebäude und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird  über die„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gefördert.

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