Förderprogramm

Serielle Sanierung von Wohngebäuden

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Baden-Württemberg steht vor der Herausforderung, dass der Großteil der bestehenden Wohngebäude noch nicht oder nur teilweise energetisch saniert ist. Bestandsgebäude verbrauchen für Raumwärme und Warmwasserbereitung das Drei- bis Fünffache dessen, was heute technisch möglich ist. Die energetische Sanierung von Gebäuden trägt daher ganz erheblich dazu bei, den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoß zu senken. 

Ziel des Programms

Ziel des Förderprogramms ist es, die industrielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen mit damit verbundener Anlagentechnik und deren Montage an Wohngebäuden zu unterstützen. Gebäude sollen dadurch qualitativ hochwertig saniert und die Sanierungszeiten verkürzt werden. Das Förderprogramm leistet somit einen wichtigen Beitrag, die Sanierungsquote deutlich von heute etwa einem Prozent auf zwei Prozent anzuheben und dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 näher zu kommen.

Was wird gefördert?

Das Umweltministerium fördert die serielle Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Dabei werden die Herstellung und der Einbau der Bauteile (Außenwand, Dach, Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Außentüren), die Dämmung der Kellerdecke, technische Anlagen, Monitoringsysteme und Lüftungskonzepte gefördert.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die Wohngebäude seriell sanieren möchten.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der maximalen Zuwendung pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Beihilfe darf 40 Prozent der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.

Höhe der Zuwendung KfW Effizienzhaus-
standard 55 oder ambitionierter
KfW Effizienzhaus-standard 70 Einzelmaßnahme Außenwand 
(KfW Nr. 1.1, 1.6, 4.1, 4.6)
Einzelmaßnahme Dach
(KfW Nr. 2.1-2.4, 3.1, 4.4
Projektbeginn [von der Sanierung betroffene Gebäudenutzfläche]
2019/2020 220 Euro je m² 170 Euro je m² 50 Euro je m² 40 Euro je m²
Ab 2021 150 Euro je m² 100 Euro je m² 40 Euro je m² 30 Euro je m²


Die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben pro (Verbund-)Projekt sollte mindestens 200.000 Euro betragen. Die Zuwendung beträgt höchstens 500.000 Euro pro Projekt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat den Projektträger Karlsruhe – Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP) mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die erforderlichen Anlagen sind beim Projektträger Karlsruhe einzureichen.

Zuwendungen werden nur für Maßnahmen bewilligt, die noch nicht begonnen haben. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen sind.

Wo finde ich weitere Informationen und Antragsunterlagen?

Das Antragsformular finden Sie beim PTKA. Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars zu richten an:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe – Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon: 0721 608-25136
E-Mail schreiben

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Transforming Homes into the Future (englisch)

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