Antragstellung
Anträge im Förderprogramm „Serielle Sanierung“ waren bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Neue Förderanträge können derzeit nicht gestellt werden. Im Falle einer Wiederöffnung des Programms werden wir Sie hier informieren.
Baden-Württemberg steht vor der Herausforderung, dass der Großteil der bestehenden Wohngebäude noch nicht oder nur teilweise energetisch saniert ist. Bestandsgebäude verbrauchen für Raumwärme und Warmwasserbereitung das Drei- bis Fünffache dessen, was heute technisch möglich ist. Die energetische Sanierung von Gebäuden trägt daher ganz erheblich dazu bei, den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoß zu senken.
Ziel des Programms
Ziel des Förderprogramms ist es, die industrielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen mit damit verbundener Anlagentechnik und deren Montage an Wohngebäuden zu unterstützen. Gebäude sollen dadurch qualitativ hochwertig saniert und die Sanierungszeiten verkürzt werden. Das Förderprogramm leistet somit einen wichtigen Beitrag, die Sanierungsquote deutlich von heute etwa einem Prozent auf zwei Prozent anzuheben und dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 näher zu kommen.
Was wird gefördert?
Das Umweltministerium fördert die serielle Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Dabei werden die Herstellung und der Einbau der Bauteile (Außenwand, Dach, Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Außentüren), die Dämmung der Kellerdecke, technische Anlagen, Monitoringsysteme und Lüftungskonzepte gefördert.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die Wohngebäude seriell sanieren möchten.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der maximalen Zuwendung pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Beihilfe darf 40 Prozent der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.
Höhe der Zuwendung | KfW Effizienzhaus- standard 55 oder ambitionierter | KfW Effizienzhaus-standard 70 | Einzelmaßnahme Außenwand (KfW Nr. 1.1, 1.6, 4.1, 4.6) | Einzelmaßnahme Dach (KfW Nr. 2.1-2.4, 3.1, 4.4 |
Projektbeginn | [von der Sanierung betroffene Gebäudenutzfläche] | |||
2019/2020 | 220 Euro je m² | 170 Euro je m² | 50 Euro je m² | 40 Euro je m² |
Ab 2021 | 150 Euro je m² | 100 Euro je m² | 40 Euro je m² | 30 Euro je m² |
Die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben pro (Verbund-)Projekt sollte mindestens 200.000 Euro betragen. Die Zuwendung beträgt höchstens 500.000 Euro pro Projekt.