Förderprogramm

Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schriftzug Förderung auf Enter-Taste einer Tastatur

Wegen Umstellungen der Förderlandschaft auf Bundesebene wurde das Förderprogramm „Ressourceneffizienzfinanzierung“ zum 30. Juni 2021 eingestellt. Ab dem 1. Juli 2021 erhalten Nichtwohngebäude eine Förderung über das Programm „Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie“. Mit dem neuen Programm werden folgende Investitionen in energieeffiziente Betriebsgebäude oder Gebäudetechnik unterstützt:

  • Neubau von Betriebsgebäuden als KfW-Effizienzgebäude 55 oder 40
  • Sanierung von bestehenden Betriebsgebäuden zum KfW-Effizienzgebäude 100, 70, 55 oder 40
  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Betriebsgebäuden

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für ihre Vorhaben, die auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Nichtwohngebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen) gefördert werden, eine Klimaprämie erhalten. Die Klimaprämie wird als Tilgungszuschuss für das durch die L-Bank ausgereichte Kombi-Darlehen Mittelstand gutgeschrieben.