Person hält Holzpellets in Händen

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) deutlich erhöht und damit der Kohlendioxid-Ausstoß sinkt. Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte Gesetz in Kraft. Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin von Wohn- und Nichtwohngebäuden haben, wie Sie die Anforderungen des Gesetzes umsetzen und wo Sie sich beraten lassen können. Zuständige Behörde ist die untere Baurechtsbehörde vor Ort. Seit 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes in Kraft. In Baden-Württemberg gilt für Bestandsimmobilien auch weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Es wird nicht durch das Gebäudeenergiegesetz ersetzt.

Photovoltaik auf Einfamilienhaus
  • Erfüllungsoptionen für

Wohngebäude

Beim Heizungsanlagentausch müssen in bestehenden Wohngebäuden 15 Prozent der Wärme durch erneuerbaren Energien gedeckt oder Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden.

Bürogebäude
  • Erfüllungsoptionen für

Nichtwohngebäude

Beim Heizungsanlagentausch müssen in bestehenden Nichtwohngebäuden 15 Prozent der Wärme durch erneuerbaren Energien gedeckt oder Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden.

Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen
  • Rechtliche Grundlagen

Gesetz und Begründung

Am 11. März 2015 wurde das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) vom Landtag beschlossen. Zum 1. Juli 2015 ist das EWärmeG in Kraft getreten. Hier können Sie den Gesetzestext und die Begründung [PDF] ab Seite 92 herunterladen.

Person macht sich Notizen
  • Zum Herunterladen

Nachweisformulare und weitere Informationen

Hier finden Sie die Nachweisformulare, die Sie maximal 18 Monate nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizanlage bei der unter Baurechtsbehörde vor Ort vorlegen müssen. Außerdem haben wir Informationsmaterialien und Hilfsmittel zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) – App und Excel-Tool – für Sie zusammengestellt.

Tafel - Fragen? Antworten!
  • Fragen und Antworten

EWärmeG 2015

Hier haben wir die wichtigsten Fragen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) für Sie gesammelt und beantwortet.

Blick auf den Tisch eines Energieberaters: Wärmebilder, Taschenrechner und Verbauchstabelle
  • Ansprechpartner

Energieberatung

Wollen Sie mehr erfahren zu Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei privaten Wohngebäuden? Oder suchen Sie einen Energieberater? Hier finden Sie die Kontaktdaten der regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg und die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Euromünzen, Geldscheine und Diagramm auf einem Tablet
  • Auf einen Blick

Förderprogramme

Um die ambitionierten und notwendigen Klimaschutzziele des Bundes und des Landes zu erreichen, müssen wir alle unseren Beitrag leisten. Da damit erhebliche Investitionen verbunden sind, unterstützen der Bund und das Land mit umfangreichen Förderprogrammen. Informieren Sie sich hier über die zahlreichen Fördermöglichkeiten.

Solarthermieanlage auf einem Altbau in Karlsruhe
  • Gesetz des Landes für Altbauten (bis 30.06.2015)

Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2008

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2008 betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizung zwischen 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2015 ausgetauscht haben. Es gilt für alle beheizten Wohngebäude – auch Pflege- und Altenheime – ab 50 Quadratmeter Wohnfläche. Es wurde zum 1. Juli 2015 novelliert.

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