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Ihr Kontakt zur Whistleblowing-Stelle (interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz)

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Informationen über Verstöße von Beschäftigten innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Umweltministeriums Baden-Württembergs erlangt und wollen diese melden? Dann können Sie sich an die interne Stelle zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und zur Meldung von Regelverstößen (kurz: Whistleblowing-Meldestelle) im Umweltministerium wenden:

Telefon: +49 711 126-1355

E-Mail schreiben

Anschrift: Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart; „Whistleblowing-Stelle/Vertraulich“

Nach Meldung eines Verstoßes prüft die Meldestelle diesen und ergreift die entsprechenden Folgemaßnahmen. Es können insbesondere Ermittlungen aufgenommen oder das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen abgegeben werden (intern oder extern).

Rechtliche Grundlage ist das Hinweisgeberschutzgesetz. Hier finden Sie auch die entsprechenden Regelungen zur Vertraulichkeit (Paragrafen 8 und 9 Hinweisgeberschutzgesetz) sowie zum Vorrang von Sicherheitsinteressen und Verschwiegensheits-/Geheimhaltungspflichten (vergleiche Paragraf 5 Hinweisgeberschutzgesetz).

Externe Meldestellen

Bitte beachten Sie, dass interne Meldestellen Verstöße oftmals schneller untersuchen und die entsprechenden Folgemaßnahmen ergreifen können. Es steht Ihnen frei, ob Sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wenden. Sie können sich auch noch im Nachgang an eine externe Meldestelle wenden. Externe Meldestellen sind unter anderem beim Bundesamt für Justiz, beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtet. Darüber hinaus können externe Meldekanäle der Europäischen Kommission, des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung, der Europäischen Agentur für Sicherheit des Seeverkehrs, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, der Europäischen Arzneimittel-Agentur sowie die bei der Europäischen Kommission angesiedelte Whistleblower-Hotline genutzt werden. Weitere Informationen stellt die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz bereit.  

Umweltbeeinträchtigungen

Bei Umweltbeeinträchtigungen, die nicht mit einem Verstoß einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Umweltministeriums in Verbindung stehen, wenden Sie sich bitte an die Umweltmeldestelle.

Datenschutzhinweis

Die Whistleblowing-Stelle verarbeitet personenbezogene Daten. Auf die Regelung des Paragrafen 10 Hinweisgeberschutzgesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird hingewiesen.

Datenschutzerklärung des Umweltministeriums