Förderung für kommunale Wärmeplanung

Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung

Plan eines Stadtgebiets, das farblich in unterschiedliche Bereiche eingeteilt wird

Keine Energiewende ohne Wärmewende. Und keine Wärmewende ohne Wärmeplanung. Denn die Transformation der Wärmeversorgung ist vieles gleichzeitig. Ein riesiges öffentliches Infrastrukturprojekt. Ein Gemeinschaftsprojekt aller Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer in Baden-Württemberg. Ein Technologiewandel. Und ein Wirtschaftsmotor. Um das alles zu vereinen, ist eine Gesamtstrategie notwendig, die von den Kommunen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung entwickelt wird.

Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz wurden die großen Kreisstädte dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Das Förderprogramm „freiwillige kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden“ soll nun alle übrigen Gemeinden motivieren und finanziell unterstützen, einen solchen Wärmeplan zu erstellen. Denn auch für diese Gemeinden oder für eine Gruppe mehrerer Gemeinden ist ein solcher Wärmeplan sinnvoll, um strategisch die Herausforderung Wärmewende anzugehen.

Die Förderrichtlinie tritt am Freitag, 1. Oktober 2021, in Kraft. Anträge können bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden.