Förderung für kommunale Wärmeplanung

Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung

Plan eines Stadtgebiets, das farblich in unterschiedliche Bereiche eingeteilt wird

Für das erfolgreiche Förderprogramm freiwillige kommunale Wärmeplanung können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden – wir bitten um Ihr Verständnis. Für die Kommunen, deren eingereichte Anträge bisher noch nicht bewilligt wurden, arbeitet das Umweltministerium an einer zeitnahen Lösung.

Das Förderprogramm war ein großer Erfolg und hat viele Kommunen dazu bewegt, die kommunale Wärmeplanung zu starten. Mit dem Förderprogramm konnten in bereits sieben Fördertranchen über 170 Kommunen finanziell bei ihrer Wärmeplanung unterstützt werden.

Im Mai 2024 konnten Mittel für weitere 69 Gemeinden bereitgestellt werden. Das Umweltministerium bemüht sich, Mittel für weitere Kommunen, die bereits einen Antrag eingereicht haben, zu mobilisieren. Gemeinsam mit den 104 verpflichteten Stadtkreisen und großen Kreisstädten bekommt so bereits ein sehr großer Teil der Bürgerinnen und Bürger Orientierung hinsichtlich ihrer klimafreundlichen Heizungsoptionen.

Durch die Verpflichtung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes müssen künftig alle Kommunen – unabhängig von ihrer Einwohnerzahl – einen Wärmeplan erstellen. Daher können nach der Umsetzung des WPG in Landesrecht Anfang 2025 bei der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) keine freiwilligen Wärmepläne mehr über das Förderprogramm gefördert werden. Dann wird mit sogenannten Konnexitätszahlungen die Erstellung der Wärmepläne finanziert.

Energiewende – Wärmewende – Wärmeplanung

Keine Energiewende ohne Wärmewende. Und keine Wärmewende ohne Wärmeplanung. Denn die Transformation der Wärmeversorgung ist vieles gleichzeitig. Ein riesiges öffentliches Infrastrukturprojekt. Ein Gemeinschaftsprojekt aller Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer in Baden-Württemberg. Ein Technologiewandel. Und ein Wirtschaftsmotor. Um das alles zu vereinen, ist eine Gesamtstrategie notwendig, die von den Kommunen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung entwickelt wird.

Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz wurden die großen Kreisstädte dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Großteil der Wärmepläne wurde eingereicht. Unsere Regierungspräsidien stehen in Kontakt und unterstützen diejenigen Kommunen, bei der eine Abgabe noch aussteht.

Mit dem Förderprogramm „freiwillige kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden“ hat das Land kleinere Gemeinden motiviert und finanziell unterstützt, freiwillig einen solchen Wärmeplan zu erstellen. Denn auch für diese Gemeinden oder für eine Gruppe mehrerer Gemeinden ist ein solcher Wärmeplan sinnvoll, um strategisch die Herausforderung Wärmewende anzugehen.