Energieeffizienz

Fragen und Antworten zum Thema Heizen

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes.

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Energie sparen und Heizung zurückdrehen CLEVERLÄND

: GEG-Novelle und Folgen für Baden-Württemberg

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der geplante neue Name ist Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Die vorgesehenen Änderungen sollen – vorbehaltlich parlamentarischer Beschlüsse – zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Inhalte dieser Seite stellen die aktuell geltende Rechtslage seit dem 1. Januar 2024 dar. Änderungen werden berücksichtigt, sobald sie bekannt gemacht wurden.

Am 25. Februar 2026 kommentierte Energieministerin Thekla Walker die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Zur Meldung

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) des Bundes zum erneuerbaren Heizen. In Baden-Württemberg gilt, für Gebäude, die am 1. Januar 2009 bereits errichtet waren, auch weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes. Das wirft Fragen auf: Welche Heizungen sind zukünftig im Neubau erlaubt und welche im Bestand? Welche Übergangsfristen sieht das Gebäudeenergiegesetz vor? Wie ist das Verhältnis von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)? Wir haben Antworten auf wichtige Fragen zum Thema Heizen für Sie zusammengestellt.

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