Gesetzlicher Rahmen

Klimagesetz Baden-Württemberg

Zentrales Element des Klimagesetzes Baden-Württemberg sind die Klimaschutzziele. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor.

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Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen

Am 1. Februar 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg – abgekürzt Klimagesetz Baden-Württemberg – verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013, das in den Jahren 2020 und 2021 novelliert wurde, fortentwickelt. 

Mit der Fortentwicklung wird unterstrichen, dass mit voranschreitendem Klimawandel die ambitionierten Bemühungen beim Klimaschutz stärker als bislang auch noch um Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels ergänzt werden müssen („Klimawandelanpassung“). Mit Änderungsgesetz vom 29. Juli 2025 wurde das Gesetz zudem an bundesrechtliche Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz und dem Klimaanpassungsgesetz angepasst. Mit einem Fragen-Antworten-Katalog werden einzelne Inhalte dieses Änderungsgesetzes aufbereitet.

Mit dem Klimagesetz Baden-Württemberg entspricht das Land dabei den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Staatsziel Umweltschutz im Grundgesetz neben dem Bund auch die Länder zum Klimaschutz verpflichtet und „die Klimaschutzziele des Bundes ohne Durchführungsmaßnahmen und eigene Gesetzgebung in den Bundesländern gar nicht zu erreichen“ sind. Ergänzend zum Klimaschutz ist nach dem Gericht die Klimawandelanpassung sicherzustellen.

Zentrales Element des Klimagesetzes Baden-Württemberg sind die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor. Das 2030-Ziel wird nun auch für einzelne Sektoren wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie oder den Verkehr durch „Sektorziele“, also konkrete Einsparvorgaben beim Treibhausgasausstoß, handhabbar gemacht. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Instrument des „Klima-Maßnahmen-Registers“ entwickelt, in dem die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz des Klimas einheitlich, übergeordnet und fortlaufend geführt werden.

Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele. Falls sich abzeichnet, dass diese nicht erreicht werden, beschließt die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen.

Daneben enthält das Klimagesetz Baden-Württemberg auch konkrete Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere die kommunale Wärmeplanung, die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte und die Pflicht, auf neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren.

Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Das Gesetz richtet sich daher mit einer allgemeinen Verpflichtung zum Klimaschutz an alle Bürgerinnen und Bürger sowie mit besonderen Regelungen an das Land, die Kommunen und die Wirtschaft.

Ministerin Thekla Walker, MdL
Video (ohne Audiodeskription)

Neues Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungsgesetz im Landtag beschlossen

Am 1. Februar 2023 wurde das neue Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz im Landtag beschlossen. Thekla Walker spricht im Film darüber, was das weiterentwickelte Gesetz konkret bedeutet.

Die wichtigsten Inhalte des Klimagesetzes Baden-Württemberg: