Photovoltaikpflicht
Im Flyer wird erklärt, für wen ab wann die Photovoltaikpflicht greift. Sie erfahren Wissenswertes darüber, welche Vorschriften zu beachten sind, wie die Pflicht umzusetzen ist und welche Ausnahmen greifen können. Schließlich wird auf weitere Informationsangebote des Umweltministeriums sowie auf Beratungsstellen hingewiesen. (Maximale Bestellmenge: 1)
Seit dem 1. Januar 2022 besteht bei Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ab dem 1. Mai 2022 gilt dasselbe für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant. Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen. Zum Einstieg in das Thema soll der Flyer des Umweltministeriums einen ersten Überblick geben.
Maximale Bestellmenge: 1
Weitere Informationen
Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg
Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Publikationsart: Flyer
Format: A 5
Seitenzahl: 8
Publikationsdatum: März 2022