Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz

Paragraf 18: Pflicht zur Erfassung des Energieverbrauchs

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet Kommunen zukünftig, ihren Energieverbrauch zu erfassen. Damit steigen die Chancen, dass diese Einsparpotentiale erkennen und umsetzen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Geschäftsmann zeichnet einen Paragraphen

Kommunen sind noch weit davon entfernt, Klimaneutralität bei Gebäudebestand und Verwaltung zu erreichen. Wichtigste Voraussetzung dafür ist es, den eigenen Energieverbrauch zu kennen und transparent darzustellen – am besten in Form eines professionellen, kommunalen Energiemanagements. Viele Kommunen stehen hier noch am Anfang und sind auf Unterstützung angewiesen.

Gesetzliche Pflicht für Kommunen, Energieverbrauch zu erfassen

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet Kommunen nun dazu, ihren Energieverbrauch in einer zentralen, leicht zu bedienenden und kostenlosen Datenbank zu erfassen. Dies soll im Jahr 2021 erstmals für das Jahr 2020 erfolgen. Die Kommunen können dadurch ihre Vorbildwirkung verbessern. Gleichzeitig tragen sie zum Klimaschutz bei und entlasten ihre Kommunalhaushalte .

Jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres müssen Kommunen die Energieverbrauchsdaten (für lediglich 80 Prozent der Hauptverbraucher), die den bereits bezahlten Energierechnungen zu entnehmen sind, und die jeweils dazugehörigen spezifischen Daten (Flächen, Einwohner, und so weiter) einpflegen. Bei Kommunen, die bereits kommunales Energiemanagement (kEM) betreiben, sind es nur Summendaten und keine Einzelverbraucher. Außerdem müssen sie den Energiebericht hochladen.

Was wird erfasst?

Erfasst werden Verbräuche der Kommunen von Nichtwohngebäuden, Wohn-, Alten- und Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen, Sportplätzen, Frei- und Hallenbädern, Straßenbeleuchtung, Anlagen zur Wasserversorgung und Wasseraufbereitung sowie Kläranlagen.

Das Land erstattet den Gemeinden und Gemeindeverbänden für den Aufwand der erstmaligen Erfassung eine Summe von insgesamt 1,33 Millionen Euro. Die Aufteilung erfolgt auf Vorschlag der Kommunalen Landesverbände (KLV) anhand eines Sockelbetrags und einer einwohnerzahlbezogenen Komponente.

Ziel: Flächendeckendes kommunales Energiemanagement

Die kommunalen Landesverbände und das Umweltministerium wollen mittelfristig im Rahmen weiterer Fortschreibungen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg zu einer flächendeckenden Einführung des kommunalen Energiemanagements gelangen.

Kommunen, die dies heute bereits tun, haben viele Vorteile. Kommunen, die damit beginnen wollen, finden beim Kompetenzzentrum Energiemanagement bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) den richtigen Einstieg. Mit dem System Kom.EMS bietet das Land zudem die Möglichkeit, ein qualitativ hochwertiges Energiemanagement in effizienter Art und Weise einzuführen und zu betreiben.