Das Land hat sich in Paragraf 11 Absatz 1 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 netto-treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu organisieren. Damit wird das Land zugleich der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht – insbesondere gegenüber Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Einrichtungen wie auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.
Handlungsbedarf besteht unter anderem beim Strom- und Wärmeverbrauch der Liegenschaften
Im April 2014 legte das Umweltministerium ein erstes Konzept zur klimaneutralen Landesverwaltung einschließlich einer Kohlenstoffdioxid-Startbilanz vor. Es stellt die Ausgangslage der wesentlichen Treibhausgas-Emissionen der Landesverwaltung vor und beschreibt die Maßnahmen, die das Land zur Minderung der Emissionen bereits eingeleitet hat oder noch ergreifen wird. Besonderer Handlungsbedarf besteht in den Bereichen Strom- und Wärmeverbrauch der Liegenschaften, Mobilität und Dienstreisen, Beschaffung und Green IT, Ernährung und Angebote in Kantinen und Mensen. Seit dem Bilanzjahr 2022 werden auch graue Emissionen aus der Bautätigkeit für die von der Landesverwaltung genutzten Gebäude betrachtet.
Die konzeptioneller Begleitung erfolgt über das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Innenministerium, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Wie erreicht das Land die Netto-Treibhausgasneutralität?
Die gesetzlich festgeschriebene Netto-Treibhausgasneutralität will das Land bis 2030 durch die weitere Einsparung von Energie, die effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie die Nutzung erneuerbarer Energien erreichen. Ein flankierendes Instrument dabei ist ein 2023 eingeführter CO2-Schattenpreis, der bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen den Ausstoß des Klimagases mit einem fiktiven Wert unterlegt. Ergänzend kann sie durch Kompensationsmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern erreicht werden. Dazu wurden in der Vergangenheit beispielsweise effiziente Kochstellen in Ruanda oder auch eine Photovoltaikanlage in einem jesidischen Flüchtlingsdorf im Nordirak gefördert. Bei der Projektauswahl wird darauf geachtet, dass sie den hohen Anforderungen des sogenannten Clean Development Mechanism (CDM) der Vereinten Nationen, des Goldstandards oder einem vergleichbaren Standard entsprechen.
Regelmäßige Berichte fassen die Ergebnisse zusammen
Der Landtag von Baden-Württemberg erhält seit 2023 alle zwei Jahre einen Gesamtbericht zum Stand der Umsetzung des Konzepts, um diesen zu diskutieren und zu bewerten (zuvor alle drei Jahre). Die Fortschrittsberichte finden Sie unten zum Herunterladen.