Gesetz des Bundes (seit 01.11.2020, novelliert zum 01.01.2024)

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Neubau und Sanierung von Gebäuden. Es ersetzt die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes.

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Holzhaus mit Paragraf innen

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und auf die Nutzung erneuerbarer Energien.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde es aktualisiert.

Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, bitten wir Sie, sich auf den Informationsseiten des Bundes weiter zu informieren:

Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finden Sie auch die wichtigsten Fakten zum GEG auf Deutsch [PDF], Englisch [PDF], Arabisch [PDF] und Polnisch [PDF].

Information zu Paragraf 71a Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Paragraf 71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt unter welchen Voraussetzungen und wie Nichtwohngebäude mit Gebäudeautomation und Gebäudesteuerung auszustatten sind. Die Umsetzungsfrist war der 31.12.2024.

Es ist davon auszugehen, dass gerade Nichtwohngebäude mit einem hohen Energiebedarf durch die Ausrüstung mit einer Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ein erhebliches Energieeinsparpotenzial heben können, etwa durch Anpassung von Betriebszeiten oder die Verhinderung eines gleichzeitigen Betriebes der Heizung und Kühlung.

Detaillierte Informationen, unter welchen Voraussetzungen die Gebäudeautomation und Gebäudesteuerung anzuwenden ist (Auslösetatbestand) sowie zu den zu berücksichtigenden Anlagen und Systemen finden Sie in der Auslegung der Projektgruppe GEG (PG GEG).

Darüber hinaus fassen die zwei Dossiers des Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung (KeDi) die Anforderungen jeweils für Neubau und Bestand kompakt zusammen. Die Dossiers stehen auf der Internetseite des KeDi zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie außerdem im GEG-Infoportal.