Gesetz des Bundes (seit 01.11.2020, novelliert zum 01.01.2024)

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Neubau und Sanierung von Gebäuden. Es ersetzt die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes.

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Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und auf die Nutzung erneuerbarer Energien.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde es aktualisiert.

Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, bitten wir Sie, sich auf den Informationsseiten des Bundes weiter zu informieren:

Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie auch die wichtigsten Fakten zum GEG auf Deutsch [PDF], Englisch [PDF], Arabisch [PDF] und Polnisch [PDF].